(openPR) Datenträger vernichten nach Sicherheitsstufen
Jedes Unternehmen verfügt über Akten mit sensiblen Informationen, sei es über das Unternehmen selbst, Geschäftspartner oder Kunden. Wenn entsprechende Akten entsorgt werden müssen oder sollen, dürfen die Papiere oder auch andere Datenträger nicht einfach im Müll landen. Denn zuerst müssen die vertraulichen Daten unlesbar gemacht werden. In München übernimmt das Entsorgungsunternehmen "Der Entrümpler" (http://www.derentruempler.de/) von Franz Baumann die professionelle Aktenvernichtung gemäß gesetzlicher Vorschriften. Dabei werden Akten in Papierform ebenso vernichtet wie digitale Datenträger.
Akten vernichten gemäß Sicherheitsstufen
Strenge gesetzliche Vorgaben gelten für die Vernichtung von Datenträgern, wozu auch Akten gehören. So ist in der DIN 6639 nach unterschiedlichen Sicherheitsstufen genau festgelegt, wie Datenträger der jeweiligen Stufe entsorgt werden müssen. So ist beispielsweise die Sicherheitsstufe 1 empfohlen für Datenträger mit allgemeinen Daten, die unlesbar gemacht werden sollen. Die Streifenbreite, die durch den Aktenvernichter entsteht, darf maximal 12 mm aufweisen oder bei Kreuzschnitt maximal 2000 qmm Materialteilchenfläche. Für Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten gilt die Sicherheitsstufe 4. Hier darf die Materialteilchenfläche maximal 160 qmm betragen und die Streifenbreite maximal 6 mm. Datenträger mit streng geheimen Daten, für die höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, erfordern die Sicherheitsstufe 7. Sie ist die höchste Sicherheitsstufe. Die Materialteilchenfläche darf maximal 5 qmm betragen und für regelmäßige Partikel gilt eine Streifenbreite von maximal 1 mm.
Die Mitarbeiter von "Der Entrümpler" informieren über die verschiedenen Sicherheitsstufen und die Aktenvernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz.





