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Handelsvertreterrichtlinie gerettet

Bild: Handelsvertreterrichtlinie gerettet

(openPR) CDH setzt sich bei der EU Kommission durch: Richtlinie bleibt unverändert

In dem am 16. Juli 2015 erschienen Untersuchungsbericht der EU-Kommission zur Handelsvertreterrichtlinie heißt es als Fazit: Die Richtlinie erfüllt ihre Ziele und Funktionen sehr gut. Der Nutzen der Richtlinie übersteigt ihre Kosten, sie ist relevant und wird auch in Zukunft in der EU ihren Stellenwert haben. Aus diesen Gründen wird empfohlen, dass die Richtlinie weiterhin in der bisherigen Form beibehalten wird. Für 590.000 Handelsvertretungen auf der B2B Ebene in Europa, die etwa 1,7 Millionen Herstellerunternehmer vertreten, von denen 88% kleine und mittlere Unternehmen sind, ist das eine gute Nachricht.



Vorausgegangen waren monatelange intensive Bemühungen der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V., Berlin. Die EU-Kommission wollte Ende 2013 im Rahmen des REFIT-Programms Bürokratie abbauen und nahm auch die Handelsvertreterrichtlinie ins Visier. Die 1986 verabschiedete Richtlinie, die sich über Jahrzehnte bewährt hat, bildet den Rahmen für ein einheitliches Handelsvertreterrecht in Europa. Jedes Mitgliedsland der EU hat sich bei seinem nationalen Handelsvertreterrecht an den Vorgaben der Richtlinie zu orientieren. Eine Abschaffung der Richtlinie hätte letztlich grenzüberschreitende Vertriebsverträge wesentlich komplizierter gemacht, hätte Rechtsunsicherheit bei den Vertriebsunternehmen und auch bei den Herstellern zur Folge gehabt. Jeder Vertrag hätte dann einzeln verhandelt werden müssen, ein Mehr an Bürokratie und Kosten im Vertrieb wären die Folgen gewesen.

Die CDH, der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen, ist in Brüssel sofort tätigt geworden, hat in vielen Gesprächen mit der EU Kommission auf den Nutzen der Richtlinie hingewiesen. Die internationale Handelsvertretervereinigung IUCAB (Internationally United Commercial Agents and Brokers) und EuroCommerce wurden mit einbezogen und waren ebenfalls aktiv. Auch auf nationaler Ebene hat sich die CDH intensiv engagiert und konnte sowohl das Justizministerium und Wirtschaftsministerium als auch andere Verbände in Berlin vom Sinn der Richtlinie überzeugen, die die CDH in ihrem Kampf unterstützten.

Eine Maßnahme der Kommission war eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie, die im Oktober 2014 beendet wurde. Der weit überwiegende Prozentsatz der eingegangenen Beiträge sprach sich für den unveränderten Erhalt der Handelsvertreterrichtlinie aus. Auch viele international tätige Handelsvertretungen sind dem Aufruf der CDH gefolgt, sich an der Konsultation zu beteiligen. Auch die Bundesregierung stellte sich auf die Seite der CDH. Sie rief während einer wegen des Konsultationsverfahrens anberaumten Verbändeanhörung alle Verbände dazu auf, sich für den Erhalt der Handelsvertreterrichtlinie gegenüber der EU-Kommission auszusprechen.

Alle diese Bemühungen der CDH und ihrer „Verbündeten“ haben nun zum Erfolg geführt. Das Ergebnis des Kommissionsberichtes ist eindeutig. Die Handelsvertreterrichtlinie wird in der derzeitigen Fassung fortbestehen!

Berlin, 20. Juli 2015


Nähere Informationen erteilt Ihnen gern Herr RA Eckhard Döpfer, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der CDH: E-Mail: E-Mail, Tel.: 030/72625-600

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