(openPR) Mit den ersten schönen Sommertagen hat die Grillsaison wieder begonnen. Strahlender Sonnenschein und Hunger? Da fehlt nur noch eins - der Grill. Doch damit das Grillvergnügen nicht in einem Fiasko endet, sollte der Grillmeister Vorsicht walten lassen.
Denn in Deutschland kommt es jährlich zu ungefähr 4.000 Grillunfällen, so die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV). Leichtsinn, Unerfahrenheit und Unwissenheit können zum Verhängnis werden. Viele Grillunfälle enden mit schweren Verbrennungen. Deshalb ist Vorsicht angesagt.
Bei jedem zweiten Grillunfall sind flüssige Brandbeschleuniger mit im Spiel. Durch Benzin oder Spiritus kommt es leicht zu meterhohen Stichflammen. Das bedeutet akute Lebensgefahr. Um die Grillsaison ohne Zwischenfälle genießen zu können, ist es empfehlenswert, nur gesetzlich zugelassene Grillanzünder zu benutzen.
Welche Versicherung im Schadensfall hilft
Wenn beim Grillen doch einmal etwas schief läuft, helfen Versicherungen. Hierbei kommt es immer auf die Ursache des Schadens an:
Wenn es beim Grillen zu einem Brand kommt, bei dem eine andere Person oder deren Eigentum verletzt wird, besteht Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers.
Verletzt sich der Grillmeister dabei selbst, so hilft ihm seine private Unfallversicherung. Versicherte können eine Einmalleistung vereinbaren oder eine lebenslange Unfallrente abschließen, um mögliche Einkommenseinbußen aufzufangen. Wichtig ist aber, dass der Verletzte schnell wieder gesund wird. Und genau dabei hilft das LVM-Unfall-Management.
Wenn das eigene Gebäude, das Mobiliar oder auch die Kleidung durch einen Brand beschädigt werden, greift die Gebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung. Sie entschädigt sogar im Rahmen der sogenannten Außenversicherung, wenn außerhalb des eigenen Grundstücks gegrillt wird.











