(openPR) Berlin. Allen NutzerInnen von UNTERNEHMERINNENABEND.DE steht seit einigen Monaten eine Pinwand zur Verfügung, auf der registrierte Mitglieder eigene Nachrichten einstellen, Termine ankündigen und wichtige Informationen veröffentlichen können.
Aktuelle Nachrichten bei Unternehmerinnenabend.de:
1. Wichtige Neuigkeiten für Raucher und Nichtraucher - Rauchen ohne Rauch mit der Ruyan
Mit der Ruyan ist ein Nikotingenuss auch dort erlaubt, wo das Rauchen verboten ist. Da fast alle Schadstoffe wegfallen, kann der Raucher seinem Körper etwas gutes tun.Der Nichtraucher, besonders die Kinder, müssen nicht mehr den Qualm einatmen. Kein lästiger Geruch mehr in Wohnungen, Kleidungen u.s.w. Die Ruyan bietet auch eine Chance für die Menschen, die mit dem Rauchen aufhören wollen. "Streitgespräche" in Familien oder Partnerschaften wegen des Rauchens entfallen. Mit der Ruyan ist Jedem geholfen - dem Raucher und dem Nichtraucher. -
2. PR- und Shop-relevantes Online-Recht. Kostenloser Workshop mit der Expertin Rechtsanwältin Dr. Auer-Reinsdorff im FCZB, Berlin.
Nach den ersten chaotischen Jahren im www gibt es nun klare Gesetze und Regeln für Websites, Newsletter und die Verträge beim E-Shopping. Diese nicht einzuhalten, kann einem Unternehmen sehr teuer zu stehen kommen. Der Vortrag der IT-/Medienanwältin erläutert die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Online-Rechts: Was darf auf der Website eigentlich veröffentlicht werden, was muss veröffentlicht werden (Impressum)? Was muss in den AGB stehen? Von wem dürfen persönliche Daten abgefragt werden? Welche Pflichtfelder in Formularen sind erlaubt, an welchem Punkt muss es dem/der User/KäuferIn freigestellt werden, ob sie/er Informationen preisgibt oder nicht? Wofür und wie lange dürfen online gesammelte Daten verwendet werden, wozu nicht? Wer ist für die Inhalte von Website und Newsletter verantwortlich?
3. Abgabefristen für Steuererklärungen neu festgesetzt
Die obersten Finanzbehörden haben einvernehmlich mit dem Bundesministerium der Finanzen die Abgabefristen für Steuererklärungen neu festgesetzt. Unverändert gilt, dass jeder Steuerpflichtige, der seine Erklärung selbst anfertigt, die Erklärung des Jahres 2005 bis zum 31. Mai 2006 einzureichen hat.
Die Fristverlängerung für die steuerberatenden Berufe, die bisher bis zum 30. September des Folgejahres galt, wird verlängert bis zum 31. Dezember, also für die Steuererklärungen 2005 bis zum 31. Dezember 2006. Unabhängig davon kann das Finanzamt jederzeit zu einem anderen Termin eine gesonderte Anforderung bestimmen.
Diese und viele weitere interessante und stets aktuelle Informationen finden sich unter http://www.unternehmerinnenabend.de/pinwand/
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