(openPR) Nach dem verregneten Sommeranfang soll diese Woche endlich der lang ersehnte Hochsommer starten. Sogar von einer tropischen Hitzewelle von 30 Grad und mehr ist die Rede.
Mit der Hitze steigt aber auch die Gefahr von Herz-Kreislauf-Problemen, Müdigkeit und Schwindel. Ein paar hilfreiche Tipps kommen von den uniVersa Versicherungen: Ausreichend trinken, Haut und Körper vor übermäßiger Sonnenstrahlung schützen, leichte Sommerbekleidung tragen sowie schwere körperliche Tätigkeiten und Sport in die Morgen- oder Abendstunden verlagern.
Nützlich kann es auch sein, seinen Unfallschutz zu überprüfen. Vereinzelt gibt es mittlerweile Policen, die auch bei Sonnenbrand und Sonnenstich leisten. Eine solche Leistungserweiterung ist durchaus sinnvoll, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: IV ZR 219/07) zeigt. Danach sind Unfälle infolge eines Sonnenstichs als Geistes- oder Bewusstseinsstörung zu sehen, die in einer normalen Unfallversicherung ausgeschlossen sind. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die im Urlaub am Hotelstrand unter einem Sonnenschirm im Schatten eingeschlafen war und viel später in der prallen Sonne aufwachte. Infolge eines Sonnenstichs und hitzebedingten Kreislaufkollaps stürzte sie und schlug mit dem Kopf auf eine Betonkante eines Beetes. Der Unfallversicherer verweigerte die Zahlung, nach Ansicht des Gerichts zu Recht.
In neuen Unfalltarifen ist der Unfallbegriff mittlerweile vielfach weiter gefasst, erklärt die uniVersa. Dann sind beispielsweise auch Sonnenstich, allergische Reaktionen durch Insektenstiche sowie Unfälle durch Herzinfarkt und Schlaganfall mitversichert.








