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Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz wird vereinfacht und entstaubt

(openPR) 9. Mai 2003 - Zur 1. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung erklaeren die Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD- Bundestagsfraktion, Christel Humme, und der zustaendige Berichterstatter Andreas Weigel:

Mit der Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes werden jetzt alle Antraege auf Kriegsdienstverweigerung vom Bundesamt fuer Zivildienst bearbeitet. Das heisst, auch Zeit- und Berufssoldaten sowie bereits einberufene Wehrpflichtige muessen ihre Gewissensentscheidung nicht mehr vor einem Ausschuss muendlich pruefen lassen. Damit wird nicht nur ein Verfahren abgeschafft, das nicht mehr in die bundesdeutsche Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts passt, sondern auch ein enormer buerokratischer und finanzieller Aufwand fuer das Verteidigungsministerium und fuer die Kommunen beseitigt. Staedte und Landkreise muessen nun nicht mehr mit hohem Aufwand Beisitzer fuer die Ausschuesse benennen, was in den letzten Jahren auf Grund der beschwerlichen und zeitraubenden Verfahren oft mit Schwierigkeiten verbunden war.

Aber auch fuer die uebrigen Antragsteller bringt das neue Gesetz Erleichterungen. So wird von ihnen zum Beispiel kuenftig kein polizeiliches Fuehrungszeugnis mehr verlangt.

Ausserdem ist der Gesetzentwurf geschlechtergerecht ausformuliert, so dass auch Soldatinnen antragsberechtigt sind. Sie muessen jedoch keinen Zivildienst leisten, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.

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