(openPR) Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein, außerdem klar und verständlich - so will es das Gesetz. Doch nicht alles, was nett klingt, ist auch nett gemeint: Wem "Interesse bei der Arbeit" bescheinigt wird, den sah der Chef als erfolglos; wer seine Aufgaben "immer ordnungsgemäß" erledigte, zeigte keine Eigeninitiative; und wer als "anspruchsvoll und selbstbewusst" beschrieben wird, galt als arroganter Nörgler.
Solche erschütternden Urteile zeigen sich nur über Nuancen in vermeintlich positiven Urteilen. Eine umfassende Übersicht über bekannte "Geheim-Codes" liefert nun die Website www.Arbeitszeugnisgenerator.de. Die Geheim-Code-Liste unter http://www.arbeitszeugnisgenerator.de/geheime-codes-im-arbeitszeugnis.pdf enthält typische Formulierungen, sortiert nach Themenbereichen wie Leistungsbereitschaft, Arbeitsqualität und Verhalten.
Mit Hilfe der tabellarischen Übersicht können scheidende Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis auf diese explosiven Formulierungen überprüfen, um dann, falls nötig, die Nachbesserung zu fordern. Auch Arbeitgeber sollten sich mit gängigen Codes vertraut machen: Denn wer die verbotenen Codes nicht kennt, bescheinigt womöglich dem eigentlich hochqualifizierten, hilfsbereiten Mitarbeiter zu Unrecht, er sei eine faule Quasselstrippe gewesen. Mit der Liste "Geheime Codes im Arbeitszeugnis" passiert das nicht mehr.