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Checkliste: Nach einem Unfall muss reagiert werden

23.02.201519:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Checkliste: Nach einem Unfall muss reagiert werden

(openPR) Die Berufsgenossenschaft „Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“ (BG ETEM) stellt eine Checkliste zur Verfügung, mit der Unfälle analysiert und die Ergebnisse in die Prävention einfließen können. (Arbeits-)Unfälle dürfen nicht folgenlos bleiben, auch wenn dem Betroffenen selbst wenig passiert sein sollte:

Ein Unfall kann immer ein Hinweis für eine Lücke im Sicherheitssystem sein, sei es organisatorisch oder baulich. Daher sollte jeder Unfall untersucht werden, ob sich hieraus Rückschlüsse ziehen lassen, wie man künftig derlei Unfälle verhindern kann.

Übrigens: Natürlich hätte die Untätigkeit nach einem Unfall auch Auswirkungen auf die Haftung. Passiert ein Unfall erstmals und nicht vorhersehbar, dann kann ggf. der Verantwortliche dafür nicht belangt werden. Spätestens ab diesem Unfall aber wäre ein zweiter Unfall kaum noch „unvorhersehbar“. Wer also untätig bleibt, riskiert, bei einem Folgeunfall zur Verantwortung gezogen zu werden (dieses Mal vielleicht sogar wegen Vorsatz).

Dabei bedeutet tätig werden nicht zwingend, dass man seine Abläufe verändern müsste: Theoretisch kann eine Überprüfung ja auch ergeben, dass die bisherigen Abläufe ausreichend waren.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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