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Brandschutz bei Photovoltaikanlagen

26.01.201518:11 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Brandschutz bei Photovoltaikanlagen
Warnhinweis für Einsatzkräfte über Photovoltaikanlagen
Warnhinweis für Einsatzkräfte über Photovoltaikanlagen

(openPR) Brandschutz ist:
• Vorbeugung von Brandentstehung
• Baulicher Brandschutz (keine Weiterleitung des Brandes z.B. innerhalb des Gebäudes oder zum Nachbarn)
• Personenschutz (Rettung von Mensch und Tier)
• Abwehrender Brandschutz (Ermöglichung der Löschung)


Brandschutz bei Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen gehören zu den elektrischen Anlagen. Wie andere elektrischen Anlagen können auch Photovoltaikanlagen eine Brandentstehung bedingen. Ein Risiko besteht in den brennbaren Leitungen, die eine Brandlast darstellen. Abhilfe kann hier durch die Reduzierung der Anteile an Leitungsanlagen und der fachgerechten Verlegungsart geschaffen werden. Auch die Brandschottungen/Brandabschnitte sind nicht zu übergehen, sondern brandschutztechnisch auszuführen. D.h. zum Beispiel keine Verkabelung über Brandmauern verlegen, sondern mit Brandschutzklappen zu arbeiten.
Da bei Photovoltaikmodulen der Kurzschluss- fast gleich dem Betriebsstrom ist und dies im direkten Zusammenhang mit der momentanen Einstrahlung ist, gibt es keine Möglichkeit, Sicherungen für den Kurzschlussfall einzusetzen. Hier ist die Photovoltaikanlage wesentlich von den anderen Gebäudeinstallationen zu unterscheiden. Aus diesem Grund gibt es bei Photovoltaikanlagen die erd- und kurzschlusssichere Leitungsverlegung (DC) nach DIN VDE 0100-520 [separate Leitungsführung(+/- getrennt), doppelte Isolierung] und die Anforderung, dass alle im DC-Stromkreis verwendeten Komponenten der Schutzklasse 2 entsprechen müssen. Auch während des Betriebes der Photovoltaikanlage, dies kann 25 Jahre dauern, sollten sich keine Kontaktstellen(z.B. Stecker/Kabel oder Kabel/scharfe Kante) öffnen. Bei offenen Kontaktstellen besteht Lichtbogengefahr. Auch das Einhalten des vorgeschriebenen Spannungsniveaus der Komponenten ist zu gewährleisten.
Um Brände bei Photovoltaikanlagen zu verhindern, gehört auch der Blitzschutz der Anlage und des Gebäudes, bei Dachanlagen, zu den Brandschutzmaßnahmen. Die Blitzschutzsysteme werden in inneren und äußeren Blitzschutz unterteilt.
Der innere Blitzschutz betrifft die Maßnahmen bei Überspannung des Blitzstroms und der Blitzspannung, sowie elektrische und elektronische Teile der baulichen Anlage. Der äußere Blitzschutz beinhaltet die Blitzfangeinrichtungen, die Ableitungen, die Erdungsanlage sowie die Einhaltungen der Trennungs- und Sicherheitsabstände. Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages wird nicht durch die Photovoltaikanlage erhöht. Bei einem vorhandenen Blitzschutz auf dem Gebäude wird die Planung der Photovoltaikanlage in Absprache mit der Fachkraft für Blitzschutz vorgenommen. Bei öffentlichen Gebäuden ist die Planung abhängig von der Landesbauordnung.
Bitte beachten Sie vor der Errichtung der Photovoltaikanlage die Anforderungen der zukünftigen/erweiterten Versicherung über den Blitz- und Überspannungsschutz.

Aufgaben des Ingenieurbüro Kehl:
• Fachtechnische Planung (z.B. feuerwiderstandsfähige Verlegung der DC-Leitungen, DC-Freischalter, Fernauslöser)
• Fachtechnische Errichtung
• Aufklärung beim Betreiber
• Übersichtspläne für Einsatzkräfte (spannungsführende Komponenten)
• Kennzeichnung der PV-Anlage
• Dokumentation für Notfälle
• Informationsweitergabe an Feuerwehren
• Fachtechnische Wartung und Instandhaltung
Aufgaben des Inbetriebnehmers:
Der Inbetriebnehmer der Photovoltaikanlage ist nach §12 VOB/B dazu verpflichtet eine mündliche Einweisung vorzunehmen und eine schriftliche Dokumentation der Anlage zu übergeben. Bei der Anlagenübergabe ist die Photovoltaikanlage entsprechend zu kennzeichnen.
• Beschriftungen der Stromkreise, Schutzeinrichtungen, Schalter und Anschlußklemmen
• Warnhinweise für den Gleichstromkreislauf und spannungsführende Leitungen
• Beschriftung des Wechselrichter-Haupttrennschalters
• Und Markierung des Punkts zur Zusammenschaltung, da hier eine Doppelversorgung statt findet
• Prinzipstromlaufplan (vor Ort angebracht)
• Schutzeinstellungen des Wechselrichters (vor Ort angebracht)
• Notabschaltung (vor Ort angebracht)
• Die Beschriftung sollte dauerhaft (ca. 25 Jahre) sein.
Verantwortung des Betreibers
Bei gewerblich genutzten Photovoltaikanlagen verpflichtet sich der Betreiber zur Durchführung einer Wiederholungsprüfung in regelmäßigen Abstanden (BGV A3 § 5).
Die Wartung, Kontrolle, Analyse und Instandhaltung des elektrischen Anlagenteils wird durch eine Elektrofachkraft ausgeführt. Die regelmäßige und ereignisabhängige (Sturm, schneereicher Winter, Blitzschlag) Sichtkontrollen können von Anlagenbetreiber selbst vorgenommen werden. Auch das äußere Sauberhalten von Wechselrichter und Stromverteilungsanlagen sind Maßnahmen des Brandschutzes. Auch die Überwachung des Monitorings, sowie die Kontrolle des Wechselrichterdisplays können vom Anlagenbetreiber selbst übernommen werden. Nur durch die Sichtung und Fehlererkennung des Anlagenbetreibers, kann ein Fachinstallateur diesen schnellstmöglich beseitigen.

Werden Photovoltaikanlagen von der Feuerwehr gelöscht?
Aufgaben der Feuerwehr
Einen Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung bei Bränden mit Photovoltaikanlagen ist durch die Feuerwehr möglich. Die Einsatzkräfte halten sich an die üblichen Regeln für Einsätze an elektrischen Anlagen. Um die Einsatztaktik im Brandfall bestimmen zu können ist eine Information über die Photovoltaikanlage notwendig und auch die Lage der dazugehörigen Komponenten. Auch muss der Zugang zum Dachstuhl gewährleistet werden können, diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert.

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