Erhöhte Brandgefahr zu Weihnachten: Advent, Advent, ein Lichtlein brennt
(openPR) Die meisten Brandschäden ereignen sich im Jahresverlauf in der Weihnachtszeit. Im Vergleich zu anderen Monaten werden nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) im Dezember rund 40 Prozent mehr Schäden gemeldet. Häufige Schadenursachen sind unbeaufsichtigt brennen gelassene Kerzen oder Herdplatten. Beides gilt als grob fahrlässig und berechtigt den Versicherer, im Schadenfall die Leistung anteilig zu kürzen. Über den Verschuldensgrad urteilen häufig erst Gerichte. Wer im Ernstfall auf der sicheren Seite sein möchte, sollte bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung darauf achten, dass Schäden wegen grober Fahrlässigkeit mitversichert sind, empfiehlt die uniVersa. Das spart Zeit und Ärger und sichert eine zügige Schadenregulierung.
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