(openPR) Sicherheit am Fußgängerüberweg
Fußgängerüberwege (FGÜ) sollen den Fußgängern das sichere Überqueren von Verkehrsstraßen auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn ermöglichen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die richtige Beleuchtung damit der Kraftfahrer Personen die die Straße überqueren wollen, rechtzeitig und sicher erkennen kann.
Die Vorgaben für die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen sind in der ÖNORM O1050 festgelegt.
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Erkennbarkeit ist im Regelfall neben der Beschilderung noch eine zusätzliche Beleuchtung erforderlich. Ein FGÜ gilt als ausreichend beleuchtet, wenn
a) Die mittlere vertikale Beleuchtungsstärke in 1m Höhe über der Mittelachse des Fußgängerüberweges in Fahrtrichtung mindestens 40lx beträgt. Der Mindestwert von 5lx darf nicht unterschritten werden. (siehe Bild 1)
Um die vertikale Beleuchtungsstärke zu erreichen, ist eine Anordnung der Zusatzbeleuchtung in mindestens einem Meter Abstand in Fahrtrichtung vor dem FGÜ notwendig (Bild 2). Der Fußgänger wird beleuchtet und hebt sich bereits in der Wartezone hell gegenüber dem dunkleren Umfeld ab (Positivkontrast). Eine Beleuchtung in der Mitte des FGÜ erscheint daher wenig sinnvoll.
Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit des Kraftfahrers empfiehlt sich eine Änderung der Lichtfarbe der Zusatzbeleuchtung gegenüber der durchgängigen Verkehrs¬beleuch¬tung z. B. mit Natriumdampf-Hochdruck- oder Niederdrucklampen.
Ferner ist es zweckmäßig, die Beschilderung des FGÜ konstruktiv mit der Zusatzbeleuchtung zu verbinden, zum Beispiel in Verbindung mit einem beleuchtetem Über-Kopf-Transparent.
Solche Transparente können mit einer integrierten, schräg strahlenden Zusatzleuchte in der unteren Schmalseite gefertigt werden. Sinnvollerweise kommt hier eine Natriumdampf-Niederdrucklampe zum Einsatz. Das monochromatische gelbe Licht erhöht deutlich die Auffälligkeit des FGÜ.
Da sichergestellt werden sollte, dass die vertikale Beleuchtungsstärke im Bewertungsfeld die 40lx nicht unterschreitet, muss die Zusatzbeleuchtung des FGÜ meist schon früher als die ortsfeste Straßenbeleuchtung in Betrieb genommen werden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, so sollte die gesamte Straßenbeleuchtung so geschaltet werden, dass an den FGÜ die lichttechnischen Anforderungen eingehalten werden.
Fußgängerüberwege sollten nur innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit durchgängig maximaler Höchstgeschwindigkeit von 50km/h angelegt werden. In Tempo 30-Zonen sind sie im Regelfall entbehrlich.
über LKD Ges.m.b.H.
Seit über 30 Jahren beschäftigt sich die Firma LKD aus Salzburg mit Lichtkonzepte im Innen- und Außenbereich. Das Unternehmen hat sich bereits einen entsprechenden Namen in diesem Bereich gemacht. In enger Zusammenarbeit mit dem Kunden werden Lichtkonzepte für unterschiedlichste Bauvorhaben erarbeitet. Erfolgreich tätig sind die erfahrenen Mitarbeiter auch bei der Planung und Umsetzung energieoptimierter Beleuchtungssysteme. Mehr unter www.lkd.at
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