(openPR) „Abfall-Nachweisführung - Stand in Recht und Praxis
nach der neuen Nachweisverordnung 2014“ lautet der Titel des Seminars, welches am 12. Januar 2015 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren frei gemacht.
Die Nachweisverordnung ist am 01.02.2007 in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.
Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wird die Nachweisverordnung novelliert, die Änderungen traten am 01.06.2014 in Kraft.
Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.
Die Teilnehmer sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können - und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden.
Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Das Seminar richtet sich sowohl an Mitarbeiter der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 249€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/A150112.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/A150112.ics











