openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Elektronische Steuererklärung und E-Bilanz - halten sie was sie versprechen?

(openPR) Steuerzahler haben jetzt die Möglichkeit ihre Steuerangelegenheiten online zu erledigen. Das Konzept der elektronischen Steuererklärung klingt zwar vielversprechend, es hapert jedoch noch an der Umsetzung.

Aus der vor rund einem Jahrzehnt geborenen Idee von der Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel passt, ist nichts geworden. Stattdessen wirbt der Fiskus nun mit der „Steuererklärung auf einen Klick“, mit der einiges leichter und schneller werden soll. Steuerpflichtige können dazu über das Online-Portal ELSTER („Elektronische Steuererklärung“) bestimmte bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten zu Lohnabrechnung, Rentenbezügen und Sozialversicherungsbeiträgen via Computer direkt übernehmen.



Doch zu Euphorie besteht auch jetzt kein Anlass. Denn die „Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ erfüllt nur sehr bedingt die Erwartungen, die der Name beim ersten Hinsehen vielleicht wecken könnte. „Der Umgang mit der Software ist mit viel Aufwand verbunden, und digital abrufbar ist nur ein Bruchteil der für die Veranlagung relevanten Daten, die zudem stets auf Korrektheit überprüft werden müssen“, sagt André Rogge, Steuerberater bei Ecovis.

Eher eine Ausfüllhilfe
Das neue Serviceangebot des Fiskus ist die jüngste Weiterentwicklung des Projekts ELSTER und Teil eines umfassenden „E-Government“, mit dem die Finanzverwaltung die Kommunikation mit dem Bürger zunehmend papierlos gestalten will. Vorläufig ist das allerdings eher eine Ausfüllhilfe. Automatisch auf das Computerformular übertragbar sind neben Grundinformationen wie Name, Adresse und Religionszugehörigkeit die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung oder aus der Rentenbezugsmitteilung. „Insofern ersparen sich vor allem Arbeitnehmer und Rentner etwas Zeit, auch weil sie die entsprechenden Bescheinigungen nicht erst in ihren Unterlagen suchen müssen“, sagt Experte Rogge. Ebenfalls elektronisch abrufbar aus den Dateien der Steuerverwaltung sind Angaben zur Basiskrankenversicherung, gesetzlichen Pflegeversicherung und Riester-Altersvorsorge.

Allerdings ist es damit nicht getan. Da der Steuerpflichtige für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich bleibt, muss er sie stets prüfen. Er kann diese Aufgabe jedoch seinem Steuerberater übertragen, der – zum Beispiel bei angestellten Ehegatten von Unternehmern – die Unterlagen der Lohnbuchhaltung ohnehin vorhält oder auf Wunsch auch die Daten über eine Vollmachtsdatenbank abruft und prüft. Ein Vorteil: Der Mandant muss sich nicht selbst mit der zeitaufwendigen Prozedur im ELSTER-Portal auseinandersetzen. Der Umgang mit der Software-Plattform ist erst einmal mit viel Mühe für die Anmeldung und Registrierung samt Vergabe von Identifikationscodes und konkreten Anforderungen an die Authentifizierung in Form von Softwarezertifikaten, Sicherheitssticks oder Signaturkarten verbunden.

Von ELSTER bis GINSTER
Ungeachtet dessen sind zudem mit den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Daten längst nicht alle potenziell steuermindernden Abzüge und auch keine Werbungskosten erfasst. „Individuell anfallende Ausgaben von den Fahrtkosten über Fortbildungsaufwendungen bis hin zu den pauschalen Werbungskosten für Fachbücher oder Berufskleidung müssen nach wie vor selbst eingetragen werden“, sagt Steuerberater Rogge.

Unter dem Projektbegriff „Konsens“ treibt der Fiskus seit rund einem Jahrzehnt den bundesweit einheitlichen Einsatz von Softwareprogrammen in der Steuerverwaltung voran. Die Aktivitäten reichen von ELSTER bis zu der ab 2015 vorgesehenen Einführung von GINSTER. Dieses Kürzel steht für den „Grundinformationsdienst Steuer“, ein Abfragesystem, das Stammdaten wie Name, Anschrift und Bankverbindung automatisch vorhalten wird. Die Bundesregierung strebt mit ihrer E-Government-Strategie einen Bürokratieabbau sowie mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz sowohl für die Unternehmen wie auch für die Finanzverwaltung an. „Bislang allerdings ist es eher zu einer Arbeitsverlagerung weg von der Verwaltung und hin zu den Steuerpflichtigen gekommen“, so Rogge. Das beginnt beim Aufwand für die elektronische Übertragung, die durch immer wieder auftretende Mängel bei der von der Finanzverwaltung angebotenen Technik zusätzlich erschwert wird, und reicht hin bis zu neuen Anforderungen an die Bereitstellung von Information.

So ist das auch bei der für das Jahr 2013 erstmals verpflichtend vorgeschriebenen Abgabe einer E-Bilanz. „Die inhaltlichen Anforderungen an die Informationen weichen da zum Teil massiv von der bisherigen Praxis ab, sodass aufseiten der Unternehmen und ihrer Berater erhebliche Umstellungen notwendig werden können“, sagt Karin Himmelstoß, Steuerberaterin bei Ecovis. Struktur und Umfang der elektronisch zu übertragenden Datensätze sind für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung konkret vorgegeben. Der Anhang und gegebenenfalls der Lagebericht, die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften und weitere Berichtsteile können für eine Übergangszeit in Papierform eingereicht werden. Handelsbilanzen sind um steuerliche Vorschriften zu ergänzen.

Das alles will gut vorbereitet sein. So ist der Kontenrahmen im Zuge der neuen Mindestanforderungen, die in vielen Bereichen sehr detailliert sind, auf die Vorgaben der Finanzverwaltung abzustimmen. In der Buchführung nicht genutzte Konten des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes können zwar mit einer technischen Null ausgefüllt werden. Das aber hat möglicherweise ungeahnte Folgen.

Leichtere Kontrollen
Die Finanzverwaltung verspricht sich von den in der E-Bilanz enthaltenen Kennziffern leichtere Plausibilitätskontrollen, unter anderem indem sie per Computer automatisch Abweichungen von üblichen Bilanzen ermittelt. Diese aber nehmen potenziell zu, je stärker sich der vom Unternehmen in seiner Buchführung verwendete Kontenrahmen vom Datenmindestsatz der Finanzverwaltung unterscheidet. Hinzu kommt: Wegen der gezielten und schnelleren Auswertung der E-Bilanz sind künftig beispielsweise auch regionale Branchenvergleichswerte ermittelbar.

„Auch da können Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäfts-, Kunden- oder Angebotsstruktur stark von solchen Benchmarks abweichen, schnell einmal zu Unrecht in Verdacht geraten“, erläutert Steuerberaterin Himmelstoß.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 804608
 113

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Elektronische Steuererklärung und E-Bilanz - halten sie was sie versprechen?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Zum 1. September 2016 gründen Ecovis und die Steuerberatungsgesellschaft RTS ein Gemeinschaftsunternehmen. Die „ECOVIS RTS Ostwürttemberg Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG“ mit Sitz in München/Stuttgart soll die Präsenz von RTS und Ecovis in der wirtschaftsstarken Region Ostwürttemberg ausbauen. Erst im Februar hatten Ecovis, eines der weltweit führenden Beratungsunternehmen für den Mittelstand, und die in Baden-Württemberg beheimatete RTS Steuerberatungsgesellschaft ihre enge Zusammenarbeit angekündigt. Gemeinsames Ziel ist es, die …
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Die Errichtung einer Familien- oder Unternehmensstiftung ermöglicht es, das Vermögen und den Betrieb dauerhaft abzusichern. Zur zielgenauen Ausgestaltung gehört allerdings eine gründliche Vorbereitung. Im Zuge einer Nachfolgeregelung gibt es viele Handlungsalternativen, aber auch Risiken. Streit in der Familie, Abfindungen oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen können zu betrieblichen Liquiditätsengpässen führen und sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vor besonderen Herausforderungen stehen Eigentümer, wenn sich in der …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: E-Bilanz: Frühzeitig darauf vorbereiten mit DATEVBild: E-Bilanz: Frühzeitig darauf vorbereiten mit DATEV
E-Bilanz: Frühzeitig darauf vorbereiten mit DATEV
… werden", erklärt Lars Meyer-Pries, bei der DATEV Leiter in der Entwicklung der Rechnungswesen-Programme. Dadurch können aufwändige Nacharbeiten zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung und Steuererklärung vermieden werden. "Für die Erstellung und Übertragung der eigentlichen E-Bilanz wird die DATEV dann eine Programmlösung anbieten, die in die bestehenden …
Bild: Veränderungen im Rechnungswesen für bilanzierungspflichtige Unternehmen: Jetzt auf die E-Bilanz vorbereitenBild: Veränderungen im Rechnungswesen für bilanzierungspflichtige Unternehmen: Jetzt auf die E-Bilanz vorbereiten
Veränderungen im Rechnungswesen für bilanzierungspflichtige Unternehmen: Jetzt auf die E-Bilanz vorbereiten
… komplett vom Steuerberater erledigen lassen, sich mit dem Thema vor Beginn des betroffenen Geschäftsjahres mit dem Thema beschäftigen. Künftig müssen im Rahmen der Steuererklärung entweder Handelsbilanzen mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanzen elektronisch nach einem fest vorgegebenen Schema - Fachleute sprechen hier von Taxonomie - an das Finanzamt …
E-Bilanz für alle bilanzierenden Unternehmen – Herausforderung und Chance
E-Bilanz für alle bilanzierenden Unternehmen – Herausforderung und Chance
Der Gesetzgeber hat den Start der E-Bilanz auf das Jahr 2012 gelegt. Für alle Wirtschaftsjahre ab 31.12.2011 müssen Unternehmen nun zusammen mit der Steuererklärung die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung übermitteln. Hintergrund dafür ist das Bürokratieabbaugesetz, das für effizientere Prozesse innerhalb …
Bild: Münchner Steuerfachtagung: Höchste Zeit für die Vorbereitung auf die E-BilanzBild: Münchner Steuerfachtagung: Höchste Zeit für die Vorbereitung auf die E-Bilanz
Münchner Steuerfachtagung: Höchste Zeit für die Vorbereitung auf die E-Bilanz
… Durch rechtzeitige Vorbereitung lassen sich die organisatorischen und buchungstechnischen Anpassungen besser bewältigen und erhebliche Nacharbeiten bei der Abschlusserstellung und Steuererklärung vermeiden. DATEV unterstützt Steuerberater bei der fachlichen Vorbereitung, der Kommunikation mit den Mandanten und der eigentlichen Abwicklung der E-Bilanz. …
DATEV-Jahrespressekonferenz 2014
DATEV-Jahrespressekonferenz 2014
… noch nicht weitereichend genug sind, um eine für alle Beteiligten praktikable Lösung zu schaffen", sagte Kempf. Vollmachtsdatenbank: Baustein der vorausgefüllten Steuererklärung Anfang 2014 wurde von der Finanzverwaltung die Vorausgefüllte Steuererklärung eingeführt. Der Vorstandsvorsitzende bemängelt, vom erklärten Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung …
Bild: adept informiert auf Roadshow über bestmögliche Umsetzung der neuen RegelnBild: adept informiert auf Roadshow über bestmögliche Umsetzung der neuen Regeln
adept informiert auf Roadshow über bestmögliche Umsetzung der neuen Regeln
… Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen auszubauen und Papierunterlagen durch elektronische Daten zu ersetzen. Entsprechend soll künftig zu den obligatorischen elektronischen Steuererklärungen auch die elektronische Übermittlung des Inhalts von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gemäß § 5b EStG …
Seriöse Steuerberater finden in Bottrop
Seriöse Steuerberater finden in Bottrop
… Geld was man erwirtschaftet, aus der Tasche ziehen? Fest steht, der gang zum Steuerberater ist immer mit Kosten verbunden. Sei es mit der privaten Steuererklärung, der geschäftlichen Steuererklärung oder der monatlichen Bilanz für Ihre Buchhaltung. Da das aktuelle Gesetzt vorschreibt, entsprechende Sätze zu nehmen bei der Steuerberatung, ist man quasi …
Zeit- und Kostenersparnis bei der E-Bilanz Einführung
Zeit- und Kostenersparnis bei der E-Bilanz Einführung
Unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens ist die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung beschlossen. Somit ist die E-Bilanz für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, in jedem Fall rechtlich bindend. Im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG), wurde im Februar …
Bild: Keine Steuererleichterung verpassen – Kostenlose Broschüre „Steuerservice 2009“ von redmarkBild: Keine Steuererleichterung verpassen – Kostenlose Broschüre „Steuerservice 2009“ von redmark
Keine Steuererleichterung verpassen – Kostenlose Broschüre „Steuerservice 2009“ von redmark
… 4.000 Euro angehoben. Neben Hinweisen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren liefert der „Steuerservice 2009“ zahlreiche praktische Empfehlungen. So können Selbstständige, die ihre Steuererklärung 2007 bereits abgegeben haben, die wieder eingeführte Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer noch berücksichtigen, wenn sie ihre Gewinnermittlung nachträglich …
Bild: Die E-Bilanz wird Pflicht.Bild: Die E-Bilanz wird Pflicht.
Die E-Bilanz wird Pflicht.
… Daten müssen der vorgeschriebenen Taxonomie entsprechen und fristgerecht beim Finanzamt eingehen. Mit der E-Bilanz wird die bereits bestehende Möglichkeit, seine Steuererklärung mittels der elektronischen Steuererklärung ELSTER freiwillig an das Finanzamt zu übermitteln, für Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler verpflichtend. Durch die elektronische …
Sie lesen gerade: Elektronische Steuererklärung und E-Bilanz - halten sie was sie versprechen?