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Wie definiert man einen Reiseveranstalter?

04.06.201412:31 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Reiseveranstalter kombinieren zwei oder mehr touristische Leistungen zu einem Leistungspaket, das dann Pauschalreise genannt wird. Dies können All- Inklusive Reisen, Wellness- Trips oder Sportfahrten sein, die mindestens 24 Stunden dauern. Die Leistungen können vom Reiseveranstalter selbst oder von Dritten stammen und müssen nicht zwingend aus Transport und Übernachtung bestehen, sondern können auch Stadtführungen, Eintrittskarten oder Ähnliches beinhalten.

Von großer Bedeutung ist bei Reiseveranstalter die rechtliche Lage, denn sie bieten Reisen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko hin an. Sie sind dazu verpflichtet, Reiseleistungen zu erbringen und haften für Mängel. Für den Fall einer Insolvenz müssen Reiseveranstalter dafür sorgen, dass den Reisenden kein Schaden entsteht, indem sie eine Versicherung abschließen.
Für den Reisenden ist der Reiseveranstalter der Vertragspartner und somit auch Ansprechpartner wegen Mängeln. Da der Reiseveranstalter haftet, reicht es beispielsweise nicht, sich an der Rezeption zu beschweren, wenn man eine Preissenkung aufgrund von Mängeln erzielen möchte.
Um der Haftungspflicht für Reisen zu entgehen, haben einige Reiseveranstalter eine Klausel aufgenommen, die besagt, dass sie nur Vermittler der Reiseleistungen sind. Diese Klausel ist jedoch ungültig, denn Vermittler ist nur, wer Einzelleistungen wie Sportkurse, Konzertkarten oder Tagesausflüge anbietet.

Doch nicht nur TUI, alltours und Co sind Reiseveranstalter. Auch Privatpersonen oder nichtgewerbliche Vereine können als Reiseveranstalter anerkannt werden, wenn sie beispielsweise einen Tanzkurs mit Übernachtung organisieren. In diesem Fall kann der Organisator aber auch nur Vermittler sein, wenn er beispielsweise eine Reise für eine Gruppe bucht, jeder Teilnehmer aber einzeln eincheckt und so einzelne Verträge entstehen. Fordert ein Reisender jedoch die Rückerstattung eines Teils des Reisepreises aufgrund von Beschwerden, ist der Organisierende derjenige, der haftet. Diese Regelung führt dazu, dass viele Lehrer Schulfahrten nicht mehr organisieren möchten, um nicht für Mängel aufkommen zu müssen.

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