(openPR) Maria-Thann/ La Chaux-de-Fonds – In dem im Herbst 2009 begonnenen Prozess zwischen der Cervélo SA und der TRIDynamic GmbH vor dem Landgericht Kempten hat das Gericht sein Urteil gefällt und die Klage der Cervélo SA auf Zahlung von 369.926,77€ als zulässig aber unbegründet abgewiesen.
Die Cervélo SA hat 2009 Klage gegen die TRIDynamic GmbH eingereicht, da die Cervélo SA der Meinung war, dass die TRIDynamic GmbH Gelder der Cervélo SA vermutlich vorenthalten habe. Das Landgericht Kempten durch den Vorsitzenden Richter hat entschieden, dass die, von der Cervélo SA gelieferten, Argumente den Anspruch auf Zahlung nicht rechtfertigen.
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil des Landgerichts Kempten, denn nun können die entsprechenden Schadensersatzansprüche gegen die Cervélo SA durch die beteiligte Anwaltskanzlei geprüft werden, so der Geschäftsführer Peter Seyberth.“
Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil kann beim Landgericht Kempten unter Az.: 22 O 2293/09 bestellt werden.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/seyberth-consulting-gmbh/news/2794 sowie http://www.seyberth.com.












