openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Status „Ermächtigter Ausführer“ begünstigt die Exportabwicklung

11.04.201412:02 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Wenn ein in Deutschland ansässiges Produktionsunternehmen Waren exportiert, entfallen oder verringern sich die Zölle bei der Einfuhr in Empfangsländer, die dem Präferenzabkommen angehören. Dafür muss das produzierende Unternehmen jedoch für jede einzelne Sendung Präferenznachweise liefern, die nur das zuständige Binnenzollamt ausstellen darf. Mit dem Status „Ermächtigter Ausführer“ lässt sich die Abwicklung der Exporte deutlich vereinfachen und beschleunigen.

Besonders attraktiv ist der Status „Ermächtigter Ausführer“ für Unternehmen, die häufig Exporte im Rahmen des Präferenzabkommens durchführen: Durch ihn reduzieren sie langfristig den eigenen Verwaltungsaufwand. Außerdem können sie so Kunden in den entsprechenden Ländern – zusätzlich zu dem zollfreien bzw. zollermäßigten Einführen ihrer Produkte – noch schnellere Lieferungen bieten, was in der Summe einen bedeutungsvollen Wettbewerbsvorteil ergibt.

Vorteile als Ermächtigter Ausführer
Das Präferenzabkommen ist ein Handelsabkommen, das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und anderen Ländern abgeschlossen wurde. Es regelt die Vorzugsbehandlung (Präferenz) beim Warenverkehr ausgewählter Produkte bzw. Produktkomponenten, die sich mittels detaillierter Ursprungsnachweise als Erzeugnisse aus bestimmten Ländern ausweisen lassen und festgelegte Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Beim Export sind dem Empfangsland für diese Waren stets Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED) vorzulegen, sobald der Warenwert 6.000 Euro übersteigt. Die Zollverwaltung stellt die entsprechenden Dokumente aus. Nur für Kleinsendungen unterhalb dieser Wertgrenze können Ausführer ohne Mitwirkung der Zollverwaltung Ursprungserklärungen abgeben, um Präferenzen zu erhalten. Da die 6.000-Euro-Marke meist schnell erreicht ist, ist der behördliche Aufwand so gut wie unvermeidbar. Nur Ermächtigte Ausführer profitieren von einer enormen Vereinfachung in Bezug auf die Ausstellung von präferenziellen Exportpapieren. Sie sind berechtigt,
• präferenzrechtliche Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten ohne wertmäßige Beschränkung eigenverantwortlich auszustellen, d.h., die normalerweise erforderliche Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED entfällt und somit auch der Weg über das Binnenzollamt.
• bei Exporten in die Türkei für ihre Waren vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. zu verwenden, sofern sich diese im zollrechtlich freien Verkehr befinden (Nachweis der Freiverkehrseigenschaft).

Beantragung – was ist zu tun?
Um als Ermächtigter Ausführer die Exportvorteile nutzen zu können, müssen interessierte Unternehmen einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Diesem Antrag beizufügen sind ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung sowie eine innerbetriebliche Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO). Für Dienstleister, wie beispielsweise Speditionen, steht das Verfahren nicht zur Verfügung. Die Bewilligung durch das Zollamt ist zeitlich unbegrenzt gültig und gilt in Bezug auf alle Länder, die das Unternehmen als Handelspartner im Sinne des Präferenzabkommens angegeben hat. Eine bestehende Bewilligung kann durch schriftlichen Antrag jederzeit auf neue oder bisher nicht belieferte Präferenzländer ausgedehnt werden. Noch vor der Beantragung des Status sollten sich Unternehmen mit kompetenten Ansprechpartnern in Verbindung setzen, um betriebliche Abläufe und deren eventuelle Umstrukturierung zu besprechen.

Die Möglichkeit, Ermächtigter Ausführer zu werden, gibt es schon sehr lange. Allerdings schrecken Unternehmen oft vor der komplexen Dokumentation ihrer Strukturen und Abläufe in der AuO zurück oder es fehlt schlicht das Wissen über die Vorteile als Ermächtigter Ausführer. Hilfestellung bieten alle zuständigen Zollämter oder die IHK. Auch BEO-CONSULT berät seine Kunden und beantragt den Ermächtigter-Ausführer-Status für sie. Das bedeutet: BEO-CONSULT kümmert sich auf Wunsch auch um die komplette Erstellung der AuO und steht bei weiteren Prozessen beratend zur Seite.

Die innerbetriebliche Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO)
Den rechtlichen Vorteilen, die mit der Gewährung des Status „Ermächtigter Ausführer“ einhergehen, steht die klar definierte Pflicht gegenüber, eine innerbetriebliche Arbeits- und Organisationsanweisung zu erstellen. In dieser erteilen Unternehmen Auskünfte über Betriebsabläufe, über Dokumentationen und betriebliche Kontrollen der Ursprungs- und Freiverkehrseigenschaften ihrer Ausfuhrwaren, über die Verantwortlichkeiten von Abteilungen und Mitarbeitern sowie über die Maßnahmen, mit denen der für das Präferenzrecht erforderliche interne Informationsaustausch gewährleistet wird. Ein besonderer Schwerpunkt der AuO ist die Präferenzkalkulation. Es muss klar definiert werden, wie diese durchgeführt wird und wie Lieferantenerklärungen kontrolliert bzw. angefordert werden. Die AuO fällt für jedes Unternehmen individuell aus, weshalb keine Musterformulare existieren. Mit ihrer Hilfe schließen Unternehmen die Fehlverwendung von Präferenznachweisen aus. Denn sie müssen Buchhaltungsunterlagen und Belege innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit aufbewahren, so dass sie der Zollbehörde jederzeit den Nachweis vorlegen können, dass ein Erzeugnis eine Ursprungs-/ Freiverkehrsware ist und damit präferenzberechtigt in das Bestimmungsland eingeführt werden darf. Später wird die AuO Bestandteil der Bewilligung. Dann legt sie die Abläufe, Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten unter präferenzrechtlichen Aspekten als verbindliche Vorgabe an die Mitarbeiter des Unternehmens fest.

Sonderfall Südkorea
Für den Export nach Südkorea gilt eine Sonderregelung, welche die Verfahrensbeantragung zur Erlangung des Status „Ermächtigter Ausführer“ zwingend notwendig macht: Im Präferenzabkommen zwischen der EU und Südkorea ist keine Warenverkehrsbescheinigung mehr vorgesehen. Hier gilt als Ursprungsnachweis für alle Sendungen nur die Ursprungserklärung, d.h., nur noch Ermächtigte Ausführer können Präferenzen für Sendungen ab 6.000 Euro geltend machen. Aus diesem Grund nimmt die Bedeutung dieses präferenziellen Titels zu.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 789363
 836

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Status „Ermächtigter Ausführer“ begünstigt die Exportabwicklung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BEO GmbH

Bild: LogiMAT 2015 - BEO zeigt neue Module für Versandsoftware PARCELBild: LogiMAT 2015 - BEO zeigt neue Module für Versandsoftware PARCEL
LogiMAT 2015 - BEO zeigt neue Module für Versandsoftware PARCEL
Wie kann ein intelligentes Frachtmanagement dabei helfen, Kosten zu sparen und Prozesse zu beschleunigen? Antworten auf diese Frage gibt BEO in Halle 7, Stand 7C28. Der Endinger Hersteller von Softwarelösungen für die Logistik präsentiert unter anderem drei neue Module für seine bewährte Versandsoftware PARCEL. Das System wurde um Funktionen zum Vergleich und zur Kontrolle von Frachtkosten sowie um eine Sektion für die Abwicklung mehrerer Ladeorte erweitert. Mit den neuen Modulen erzielen Unternehmen bei der Rechnungsprüfung eine Zeitersparni…
nie wieder bohren optimiert Versandabwicklung. BEO-PARCEL bringt Badaccessoires schnell ans Ziel
nie wieder bohren optimiert Versandabwicklung. BEO-PARCEL bringt Badaccessoires schnell ans Ziel
Eine Zeitersparnis von 25 Prozent pro Versandeinheit – das ist eines der Ergebnisse, die das Unternehmen nie wieder bohren durch die Zusammenarbeit mit der BEO GmbH erzielt. Um seinem steigenden Versandvolumen gerecht zu werden, implementierte der Anbieter von bohrlochlosen Befestigungstechniken die Versandsoftware EXPOWIN mit dem Modul PARCEL. Die Vorteile: ein hoher Automatisierungsgrad bei der Sendungsabwicklung und damit einhergehend eine deutliche Entlastung der Mitarbeiter. Im Jahr 2005 gegründet, hat sich die nie wieder bohren ag auf…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neue ZA- und AEO-Bewilligung verlangt Sanktionslisten-Prüfung – AEB hat die LösungBild: Neue ZA- und AEO-Bewilligung verlangt Sanktionslisten-Prüfung – AEB hat die Lösung
Neue ZA- und AEO-Bewilligung verlangt Sanktionslisten-Prüfung – AEB hat die Lösung
… auch „AEO“ Status erleichtert und beschleunigt die Zollabwicklung. Zwar ist der „AEO“ Status freiwillig, doch spätestens Ende 2011 werden Inhaber vereinfachter Verfahren, besonders Zugelassene Ausführer, teilweise die Voraussetzungen des AEO erfüllen müssen. Der Aufwand für die Beantragung des „ZA“ oder „AEO“ Status ist in beiden Fällen fast gleich. …
Bild: Der Zollbeauftragte im Fokus - Unternehmen optimieren die Zoll- und LogistikprozesseBild: Der Zollbeauftragte im Fokus - Unternehmen optimieren die Zoll- und Logistikprozesse
Der Zollbeauftragte im Fokus - Unternehmen optimieren die Zoll- und Logistikprozesse
… so sind doch mittlerweile nahezu sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen des AEOs auch für die Teilnahme an vereinfachten Verfahren (z.B. Anschreibeverfahren zum freien Verkehr, zugelassener Ausführer) einschlägig. In vielen Unternehmen werden deshalb jetzt die Weichen gestellt, um für den modernisierten Zollkodex gerüstet zu sein und vom Status des zugelassenen …
Bild: Diapharm bildet Fachapotheker für Arzneimittelinformation ausBild: Diapharm bildet Fachapotheker für Arzneimittelinformation aus
Diapharm bildet Fachapotheker für Arzneimittelinformation aus
… dieser Daten für Zulassungsbehörden, Fachkreise oder Patienten“ erklärt Ralf Sibbing, Geschäftsführer bei der Diapharm GmbH. Er selbst hatte die Weiterbildung, die mit einer Prüfung vor der Apothekerkammer abgeschlossen wird, bereits im Jahr 1999 erfolgreich absolviert und ist seitdem ‚ermächtigter Apotheker’ für den Weiterbildungsgang bei Diapharm.
Bild: Software überzeugt beim IndustriepreisBild: Software überzeugt beim Industriepreis
Software überzeugt beim Industriepreis
… die Industrie“. Die Software-as-a-Service (SaaS) Anwendung BEO-KIZ erleichtert exportierenden Unternehmen das Management ihrer zollrelevanten Prozesse. Daten aus unterschiedlichen Bereichen der Exportabwicklung können mit Hilfe der Lösung miteinander verknüpft, zentral gesteuert und auf einer einzigen Plattform abgebildet werden. Waren- und Artikelnummern …
Bild: Anklage wegen Mordversuchs beruht auf falschen Übersetzer-Angaben. Landgericht spricht die Angeklagte schuldigBild: Anklage wegen Mordversuchs beruht auf falschen Übersetzer-Angaben. Landgericht spricht die Angeklagte schuldig
Anklage wegen Mordversuchs beruht auf falschen Übersetzer-Angaben. Landgericht spricht die Angeklagte schuldig
… (#JVEG, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) steht und das ein #vereidigter bzw. #beeidigter #Dolmetscher und ein #ermächtigter #Übersetzer vom #Gericht bekommt. Das #Landgericht sprach die Angeklagte schuldig. https://twitter.com/Fachdolmetscher/status/1297065636917661696 -------------------------------------------- Igor Plotkin - Fachdolmetscher …
Bild: Der Zollbeauftragte: Wegbereiter für den Zugelassenen WirtschaftsbeteiligtenBild: Der Zollbeauftragte: Wegbereiter für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
Der Zollbeauftragte: Wegbereiter für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
… die aus Systemen der Wirtschaftsbeteiligten übernommen werden, einer Beteiligtenbewertung zugeführt. Auf diese wird auch abgestellt, wenn vereinfachte Verfahren (z.B. Zugelassener Ausführer) bewilligt werden. Je nachdem, wie diese Beteiligtenbewertung ausfällt, kann einem Unternehmen der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter verliehen werden. …
Bild: Fundierter Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung statt Sprung ins "kalte Wasser"Bild: Fundierter Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung statt Sprung ins "kalte Wasser"
Fundierter Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung statt Sprung ins "kalte Wasser"
… Codenummer in einfachen Fällen - Beachtung von Präferenzregelungen - Hinweis auf mögliche Vereinfachungen, - Beachtung von Verboten und Beschränkungen - Grundzüge der Exportabwicklung anhand eines praktischen Arbeitsfalls - Beachtung von Verboten und Beschränkungen sowie handelspolitischen Maßnahmen - Vereinfachung als zugelassener Ausführer und Beispielsfälle Weitere …
Raytheon Anschütz erlangt Zertifizierung als „Authorized Economic Operator“
Raytheon Anschütz erlangt Zertifizierung als „Authorized Economic Operator“
… Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Mit der Zertifizierung zum AEO weist Raytheon Anschütz daher nach, dass das Unternehmen als Hersteller, Ausführer, Lagerhalter und Einführer ein sicheres Glied innerhalb der Internationalen Lieferkette für die Schiffbauindustrie ist. I n der Zulieferindustrie für den internationalen Schiffbau ist …
Bild: Relaunch der Webseite von Elke Mählmann, Dolmetscherin und Übersetzerin für Italienisch-DeutschBild: Relaunch der Webseite von Elke Mählmann, Dolmetscherin und Übersetzerin für Italienisch-Deutsch
Relaunch der Webseite von Elke Mählmann, Dolmetscherin und Übersetzerin für Italienisch-Deutsch
… neue Design, die gradlinige Navigation und ganz neue Inhalte überzeugen mit hohem Informationsgehalt. Auf der Startseite bringt eine Erklärung der Ausdrücke „Ermächtigter Übersetzer“ und „Beeidigter Dolmetscher“ Licht in das Dunkel der oft Verwirrung stiftenden Begrifflichkeiten. Im Bereich Dolmetscher befindet sich eine anschaulich bebilderte Übersicht …
Bild: 1. AWA Compliance SummitBild: 1. AWA Compliance Summit
1. AWA Compliance Summit
… auf dem Weg, die Zertifizierung vorzubereiten und beim zuständigen HZA zu beantragen. Eine große Anzahl an Exporteuren verfügt über die Bewilligung des Zugelassenen Ausführers. Unternehmen die im Bereich des Rüstungsgütertransfers tätig sind, können seit diesem Sommer über das BAFA Zertifizierungen beantragen, um Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. …
Sie lesen gerade: Status „Ermächtigter Ausführer“ begünstigt die Exportabwicklung