(openPR) Was passiert mit der Firma, wenn Unternehmer wegen Krankheit oder Unfall ausfallen?
Alle laufenden Kosten, zum Beispiel für Gehälter, Miete, Energie und Kfz tragen sie weiterhin, auch wenn sich Unternehmer längere Zeit nicht um ihre Firma kümmern können.
Aufträge müssen bearbeitet und zum Abschluss geführt werden, aber durch wen, wenn der Unternehmer doch bisher alle Fäden in der Hand hatte?
Die Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sichert die finanzielle Stabilität der Firma und ersetzt sogar den entgangenen Gewinn des Unternehmers – alles ohne Selbstbeteiligung und bis zu zwei Jahren Dauer.
Der Berufsunfähigkeitsschutz gleicht den Verlust der Arbeitskraft nur aus, wenn der Unternehmer auf Dauer, voraussichtlich aber mindestens 6 Monate lang nicht imstande sind, seiner Arbeit nachzugehen.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeldversicherung sichern in der Regel lediglich das private Nettoeinkommen ab.
Die EBU dagegen hilft dem Unternehmer bereits nach 3 Wochen bei Krankheit. Bei Krankenhausaufenthalten nach Unfällen sogar sofort. So sind Unternehmer auch bereits bei kürzeren Ausfällen geschützt. Die EBU sichert alle fortlaufenden Kosten Ihrer Firma und – falls gewünscht – den Gewinn ab.
Weitere Vorteile:
•Auch wenn der Unternehmer trotz Krankheit noch kleine Arbeiten (z. B. Telefonate mit Kunden) erledigt, springt die EBU im vollen Umfang ein.
•Das Gehalt einer Vertretungskraft wird erstattet, so kann die Firma weiterlaufen.
•Die Leistung wird sofort ab ersten Tag eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes gezahlt.
•Durch den Rückfallschutz erhält der Unternehmer ebenfalls sofort die Leistung, falls er durch dieselbe Krankheit noch einmal ausfällt.
•der Unternehmer ist in Europa und bis zum Rentenalter 65 geschützt.
Besonders wichtig ist die unkomplizierte Abwicklung:
Wenn der Unternehmer aus Krankheitsgründen nicht gleich alle Kosten belegen kann, wird eine Pauschalzahlung von 50% geleistet, den vollen Leistungsumfang erhält der Unternehmer nach der Zusammenstellung der Unterlagen.
Flexible Gestaltung:
Unternehmer können ihre Fixkosten anteilig oder komplett absichern und können festlegen, ob sie bereits nach 21 Krankheitstagen oder später Leistungen erhalten wollen.
Außerdem entscheiden sie über die Leistungsdauer von 12 oder 24 Monaten und können vereinbaren, dass sie nach ihrer Genesung noch finanzielle Unterstützung erhalten, falls sie erst wieder neue Aufträge gewinnen müssen.
Das Schild „Wegen Krankheit geschlossen“ müssen Unternehmer nicht an Ihren Firmeneingang hängen.








