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Bildungsprämie wird ab 01.07.2014 gekürzt

(openPR) Das beliebte Förderinstrument wird ab dem 01.07.2014 an zwei wichtigen Stellen zu Lasten der Bildungswilligen verändert. Förderfähige Personen sollten daher schnell agieren.

Die Bildungsprämie fördert die Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen mit 50 % der Weiterbildungskosten, begrenzt jedoch auf maximal 500 € pro Maßnahme. Ab dem 01.07.2014 darf so eine Maßnahme aber nur noch maximal 1.000 € kosten (Rechnungspreis). Lehr- und Studiengänge, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten und meist mehr als 1.000 € kosten, fallen somit aus der Förderfähigkeit heraus. Ausnahmen bieten nur bestimmte Lehrgänge auf die Sachkundeprüfungen gem. §§ 34d und 34f GewO.

„Vermittler sollten daher vor dem 01.07.2014 ihren Lehr- oder Studiengang starten, um noch eine Förderung zu erhalten“, empfiehlt GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke. „Wichtig ist, dass die anvisierte Fortbildung vor dem 01.07.2014 startet, Verschiebungen sind nicht möglich“ erläutert Perschke weiter.

Die zweite Verschlechterung ergibt sich aus der Tatsache, dass nur noch Personen gefördert werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Unverändert bleiben hingegen die Regelungen, dass förderfähige Personen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbsfähig sein müssen und dass das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 20.000 € (gemeinsam veranlagt: 40.000 €) betragen darf.

„Vermittler nehmen die Bildungsprämie gern als Förderinstrument für ihre Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch. Wir bedauern diese Verschlechterung, beraten aber auch gern über weitere mögliche Fördermöglichkeiten. So bleibt z. B. für die Fachwirtqualifikation das attraktive Meister-Bafög unverändert bestehen“ beurteilt Perschke die geplante Veränderung.

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