(openPR) Seit dem 1. Mai 2013 gilt das novellierte Gesetz zum Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen. Laut einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Nordrhein-Westfalen beklagen seitdem rund 81 Prozent der befragten Schankbetriebe finanzielle Rückgänge. Von diesen 81 Prozent verzeichnen 52 Prozent der Betriebe Umsatzeinbußen von über 30 Prozent. Die Folgen sind Betriebsschließungen und der damit einhergehende Verlust von Arbeitsplätzen. Das Unternehmen Rosconi hat mit dem Luftreinigungssystem „RS 2000-10F“ eine Lösung, mit der ganz pragmatisch ein guter und gleichzeitig fairer Nichtraucherschutz gefördert werden kann, ohne die Bürger mit noch mehr Vorschriften zu maßregeln und zu bevormunden.
Als Nichtraucherschutz bezeichnet der Duden die „Gesamtheit der Maßnahmen und gesetzlichen Vorschriften, die Nichtraucher vor gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchs schützen sollen.“ Eine dieser Maßnahmen stellt das von der Rosconi GmbH vertriebene Luftreinigungssystem „RS 2000-10F“ dar. „Es schützt Nichtraucher effektiv vor dem Passivrauchen und ermöglicht Rauchern Genuss in einem angenehmen Umfeld“, erklärt Alexander Gut, Prokurist der Rosconi GmbH.
Die Wirkweise ist einfach, aber effizient: Das sehr leise Unterdrucksystem saugt die schadstoffbelastete Luft an, reinigt sie in Abhängigkeit von der Rauchentwicklung in mehreren Stufen über Grob- und Feinfilter, HEPA- und Aktivkohle- sowie Adsorptionsfilter und bläst schließlich schadstofffreie, geruchsneutrale Luft mit Reinraumcharakter ohne Energieverluste aus.
Über vier Stufen lässt sich der Luftstrom individuell und per aktivierbarer Sättigungsanzeige und komfortabler Funkfernbedienung steuern. Stufe eins schafft bei einer Lautstärke von 38 Dezibel 1.100 m³/h, Stufe vier bei 48 Dezibel 2.000 m³/h. Eine Anlage ist für zehn Personen vom Institut für Industrieaerodynamik Aachen nach den Vorschriften des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zertifiziert, wobei die Sättigungsanzeige mit ihrer grünen LED jederzeit sicherstellt, dass das System entsprechend der Zertifizierung zuverlässig arbeitet. Die Anlage kann dezent in jedes bestehende Raumkonzept integriert werden.
Die effektive Wirkweise des Luftfiltersystems wurde ab Februar 2013 im „Coffee House Kleve“ ausgiebig getestet. Drei dieser 680 x 699 x 1.773 mm großen Anlagen standen über drei Monate lang im Raucherraum der Lokalität am Niederrhein. Kontinuierliche Messungen ergaben Erstaunliches: Die Luft im Raucherraum war sogar besser als im Nichtraucherbereich, denn „RS 2000-10F“ filtert auch Essensgerüche. Freie Sachverständige erstellten zudem zu Beginn der Testphase Prüfprotokolle, welche die Wirkung der Anlage mit aussagekräftigen Zahlen belegen.
„Nichtraucherschutz bedeutet ja nicht, dass generell auf das Rauchen verzichtet werden muss. Wesentlich ist der Schutz vor dem Passivrauchen“, meint Gut. „Statt rigoros das Rauchen in Gaststätten zu verbieten und die Bürger so zu bevormunden, möchten wir die Landesregierung auf andere wirkungsvolle Optionen wie die der Luftreinigung aufmerksam machen. Mit dieser Lösung könnten sowohl Raucher und Nichtraucher als auch die Gastronomiebetreiber zufriedengestellt werden.“












