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Medikamentenbehandlung erschwert Abschluss von Einzelreiseversicherungen

04.03.201416:30 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Basierend auf den Ergebnissen einer kuerzlich veroeffentlichten Studie koennen Urlaubsreisende, die regelmaessig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, in vielen Faellen keine Einzelreiseversicherung fuer ihren naechsten Urlaub abschliessen.

Die Studie wurde im Auftrag des Wohlfahrtsverbands eines irischen Anbieters fuer Reiseversicherungen durchgefuehrt und kam zu dem Schluss, dass aerztliche Behandlungskosten einer der Hauptgruende fuer den Abschluss einer Einzelreiseversicherung sind. Somit erscheint es widersinnig, dass Reisenden in medikamentoeser Behandlung ein solcher Abschluss verweigert wird. Tatsaechlich halten sich dennoch fast alle Versicherungsgesellschaften an diese Regel.

Dazu kommt, dass viele der befragten Personen sich dieser Klausel nicht einmal bewusst sind. Die Haelfte aller Befragten, die in naechster Zeit eine Einzelreiseversicherung abschliessen wollten, gaben an, sie wuessten nicht, das eine medikamentoese Behandlung zum Erloeschen des Versicherungsschutzes fuehren kann. Vier von zehn Personen wussten ebenso wenig, dass dies auch direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz eventuell mitversicherter Familienmitglieder gelten koennte.

Dieser Sachverhalt ist umso unerhoerter, wenn man sich Folgendes vor Augen ruft: 2012 gab ein befragtes Versicherungsunternehmen an, dass im letzten Jahr 6000 Kunden waehrend ihres Urlaubs auf medikamentoese Behandlung angewiesen waren, 1500 ins Krankhaus eingeliefert werden mussten und bei weiteren 400 eine sofortige Rueckfuehrung ins Heimatland notwendig war.

Aus der Studie geht auch hervor, dass in 66% aller Faelle, in denen Urlaubsreisende ihre Versicherungsschutz geltend machen wollten, ein stornierter Urlaub der Grund war. Deshalb raten viele Anbieter von Reiseversicherungen ihren Kunden dazu, die Einzelreiseversicherung zur gleichen Zeit abzuschliessen wie die Buchung des Urlaubs. Experten zufolge gewaehrt dies Urlaubsreisenden eine Spanne von 90 Tagen, in denen ein Versicherunganspruch gestellt werden kann. Wer bis zum letzten Moment wartet, verliert im Falle eines stornierten und nicht versicherten Urlaubs oft eine nicht unempfindliche Geldsumme.

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