(openPR) Köln
Viele Apotheken erfüllen nicht die Anforderungen der neuen Apothekenbetriebsordnung. Insbesondere die „Vertraulichkeit der Beratung“ kann häufig nicht gewährleistet werden.
In § 4 Abs. 2a Satz 3 ApBetrO heißt es: „Die Offizin muss so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung, insbesondere an den Stellen, an denen Arzneimittel an Kunden abgegeben werden, so gewahrt wird, dass das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden weitestgehend verhindert wird“.
Dies wirft zunächst die Frage auf: Wie kann die Vertraulichkeit der Beratung gewährleistet werden? Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) fordert einen Mindestabstand zwischen den einzelnen Bedienplätzen von 2 Meter.
In einigen Apotheken ist dies sicherlich ohne große Umbauten durchführbar.
Die Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) hat zur Umsetzung der ApBetrO Antworten zu häufig gestellten Fragen gegeben. Zum Thema Vertraulichkeit der Beratung sagt sie „In bestehenden Apotheken kann die Vertraulichkeit häufig bereits durch organisatorische Maßnahmen zumindest verbessert werden, beispielsweise durch Abstandshalter, Markierungen am Boden, Aufstellen von Schildern mit entsprechenden Aufschriften, Einbau schallschluckender Materialien in Decke oder Fußboden oder Einzelbedienerplätze mit ausreichendem Abstand zueinander.“
Häufig kann man sicherlich mit Schildern, Markierungen, etc. einen größeren Abstand erwirken, aber in manchen Fällen wird dem Amtsapotheker bzw. Pharmazierat dies nicht reichen und ein Umbau wird erforderlich.
Ingo Becker von der kollegialen Apothekenberatung Becker GmbH rät jedoch, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen: „ Bei einem Umbau sollte man die Kosten im Blick haben. Zum einen sollte man den Umfang des Umbaus möglichst gering halten. Zum anderen sollte man Vergleichsangebote von verschiedenen Einrichtern einholen, denn es gibt gravierende Preisunterschiede - auch bei gleicher Qualität.“
Die kollegiale Apothekenberatung Becker GmbH hat deshalb vom Apothekeneinrichter APTEKAdesign hochwertige, aber kostengünstige Module entwerfen lassen. Diese können individuell an das Design jeder Apotheke angepasst werden.
Die kollegiale Apothekenberatung Becker GmbH unterstützt Apotheker dabei, aus ihrer Apotheke ein zukunftsfähiges, innovatives und langfristig erfolgreiches Unternehmen zu schaffen. Dazu zählt auch die Anforderungen der neuen Apothekenbetriebsordnung zu erfüllen.
APTEKAdesign gehört zur polnischen Unternehmensgruppe GRUPA MM. Das Unternehmen ist Marktführer in Polen und europaweit tätig.