(openPR) Ratingen, 10. Februar 2014. Am 1. April 2014 führt Großbritannien eine zeitbasierte Steuer für ausländische Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ein. Diese gilt auf allen öffentlichen Straßen und muss vorab, außer Landes beglichen werden. Die Steuer ist direkt über das Online-Portal des Steuerbetreibers Northgate Public Services zu begleichen. Auf der Fähre vor Ankunft in UK sowie an einigen Servicestationen außerhalb Großbritanniens wird dies ebenfalls möglich sein. Über die DKV Card können dort Tages-, Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahresvignetten beglichen werden. DKV Kunden erhalten dazu eine übersichtliche Abrechnung. Zudem werden die Steuer-Transaktionen im DKV eReporting erfasst.
Die Höhe der Steuer richtet sich zum einen nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs sowie der Anzahl der Achsen. Zum anderen hat die Art des Fahrzeugs Einfluss auf die Höhe der Steuer. Der Steuerbetreiber hat vier Unterkategorien definiert: Lkw, Lkw mit Anhängern über 4.000 Kilogramm, Zugmaschinen mit zwei Achsen und Zugmaschinen mit drei oder mehr Achsen.
Die Online-Registrierung und der Bezug der Vignette sind ab dem 17. März 2014 möglich.
1.230 Zeichen inkl. Leerzeichen












