(openPR) In seiner jüngsten Entscheidung entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Schufa zwar einem Verbraucher gegenüber auskunftspflichtig ist, für wie kreditwürdig der jeweilige Verbraucher eingestuft wird. Wie dieses sogenannte Scoring zustande kommt, liegt jedoch im Ermessen des Unternehmens. Dieses Urteil kann in der Zukunft weitreichende Folgen für die Rechte von Verbrauchern auf Ihre eigenen Daten haben, da schon seit Jahren immer Daten über Personen gesammelt und gespeichert werden. So ist in der Zukunft durchaus vorstellbar, dass analog zu den Scoring-Ergebnissen der Schufa menschliche Profile erstellt werden, die sich auf nahezu alle Lebensbereiche erstrecken. Ein weiteres Bespiel hierfür findet man bereits in den Partnerbörsen im Internet.
Wofür dient das Schufa Scoring?
Mit mehr als 66 Millionen erfasster Personen bildet die Schufa derzeit die größte Auskunftsdatei in Deutschland. Dabei kann die Schufa flächendeckend auf Daten zugreifen und somit in Ihren Scoring-Verfahren nicht nur verhalten von Personen auswerten, sondern es kommen z.B. regionale Faktoren dazu. Hierbei wird als Beispiel dem Umstand Rechnung getragen, dass in einer Region es eher wahrscheinlich ist von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein und hier auch zu verbleiben als in anderen Region. Somit kann in einer Person also bei bisher gleichem Verbraucherverhalten ein ungleich höheres Kreditausfallrisiko liegen als bei einer Person in einer anderen Region.
Worauf müssen wir uns in der Zukunft einstellen?
Die Schufa speichert Angaben zur Person, also Name, Geburtstag und -ort sowie die Adresse. Außerdem sammeln sie Finanzmerkmale wie die Anzahl der Bankkonten, Zahl und Art von Krediten, Handy- und Leasingverträge, Angaben über unbezahlte Rechnungen, Mahnungen oder Insolvenzen. Im Gegensatz hierzu speichern die neu auftretenden Akteure Datenmengen und Merkmale, die über das bisherige bei weitem hinausgehen und viel zu oft klicken Internetbenutzer AGB oder andere rechtliche Hinweise weg, ohne die Bedingungen genauer zu lesen. In der Folge werden seit einigen Jahren nahezu alle verfügbaren Daten im Internet gespeichert. Verschärft wird die Situation weiterhin dadurch, dass durch die intensive Nutzung von Smartphones realistische Bewegungsprofile der Verbraucher erstellt werden können. Zwar ist dies ohne Zustimmung des Verbrauchers illegal und in Teilen auch strafbar. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verbraucher durch einen unbedachten Klick seine Einwilligung erteilt hat. Es bleibt daher abzuwarten, wann die Datenmenge ausreicht, bis jeder einzelne Verbraucher seinen persönlichen virtuellen Avatar besitzt, durch welche Scoring-Berechnung auch immer.









