(openPR) Alles was der Eisenbahn Recht ist - ein Weiterbildungsangebot des HDT Berlin am 19.-20. Februar 2014
Für Eisenbahnunternehmer, Eisenbahnbetriebsleiter und sonstige Verantwortungsträger eines Eisenbahnunternehmens gehört die fundierte Kenntnis der aktuellsten Rechtslage allgemeiner uns spezifischer Eisenbahngesetze zu den Grundlagen der Arbeitsorganisation.
Der nächster Termin für das Weiterbildungs-Seminar „Grundlagen des Eisenbahnrechts inklusive TEIV“ ist der 19.-20. Februar 2014 in Berlin (Haus der Technik e.V. am Alexanderplatz), ein weiterer folgt vom 15.-16. Oktober 2014 am selben Ort.
Die Teilnehmer der Weiterbildung erhalten einen Überblick über den Standort des Eisenbahnrechts im deutschen und europäischen Rechtssystem, über die Bahnreform und den wesentlichen Inhalt der wichtigsten Rechtsgrundlagen. Dazu gehört vor allem das Allgemeine Eisenbahngesetz, die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung, die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung, die Eisenbahnbetriebsleiterverordnung, die Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitäts-Verordnung, die Eisenbahn-Sicherheitsverordnung, die Eisenbahn-Unfalluntersuchungs-Verordnung, die Landeseisenbahngesetze und die Bau- und Betriebsanweisungen für Anschlussbahnen.
Außerdem vermittelt das Seminar den Teilnehmern Grundlagenwissen über die Haftung von Eisenbahnunternehmen und deren Personale, sowie Grundzüge des Notfallmanagements, des Bahnpolizeirechts und des Eisenbahn-Strafrechts.
Nähere Informationen zu der Weiterbildung finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.- päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/W-H110-02-075-4/

















