(openPR) Schufa Holding AG löscht Eintrag der Lindorff Deutschland GmbH nach erfolgreicher außergerichtlicher Intervention der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner
Bei den Rechtsanwälten meldete sich Anfang Oktober ein 47-jähriger Familienvater. Dieser berichtete, über ihn sei ein Negativeintrag der Lindorff Deutschland GmbH über eine Forderung in Höhe von 1.603,00 € bei der Schufa Holding AG eingetragen worden. Da keine Rechtsschutzversicherung vorlag, verauslagte der Mandant zunächst die außergerichtliche Gebühr bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin ( http://www.dr-schulte.de ). Es folgten Anschreiben an die Firma Lindorff Deutschland GmbH sowie an die Schufa Holding AG mit Datum vom 23.10.2013. Hierin wurde darauf hingewiesen, dass die angegebenen Vertragsdaten dem betroffenen Mandanten nicht bekannt seien. Hintergrund dieser Problematik war vor allem, dass der Eintrag im Namen der Lindorff Deutschland GmbH erfolgt war. Welche Firma hinter diesem Eintrag stand, konnte der betroffene Mandant daher überhaupt nicht erkennen.
Fehlende Transparenz
Erfreulicherweise meldete sich kurz nach Eingang des Schreibens die Schufa Holding AG mit Schreiben vom 04.11.2013 und teilte mit, dass aufgrund des Hinweises vom 23.10.2013 entsprechende Korrekturen im Datenbestand vorgenommen wurden. Konkret wurde der Eintrag der Lindorff Deutschland GmbH entfernt. Dies bestätigte auch der betroffene Mandant. Sein Schufa-Score Wert war seit der Löschung um 14 Prozentpunkte gestiegen.
Erst wesentlich später meldete sich die Lindorff Deutschland GmbH und wies daraufhin, dass die Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 2003 stammen würde. Für wen die Forderung tituliert war, wurde dennoch nicht mitgeteilt.
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Löschung des Eintrags außergerichtlich erreicht hat, kommentiert dies wie folgt: „Bei Eintragungen durch Inkasso Unternehmen gibt es immer wieder Probleme, da für den Kunden aber auch für die Nutzer der Schufa-Daten nicht ersichtlich ist, woher die Forderungen eigentlich stammen. Dies macht eine Rechtsverteidigung oftmals besonders schwierig. Im hier vorliegenden Fall war die Forderung auch nicht auf das Datum der Titulierung, angeblich der 13.06.2003, eingetragen worden. Vielmehr wurde als Datum der Forderung erstmalig der 15.05.2013 benannt. Dies konnte nicht richtig sein, da der Betroffene bereits seit dem 04.03.2010 die Restschuldbefreiung ( http://bit.ly/192IqlG ) erlangt hatte. Auch die Information über die Erteilung der Restschuldbefreiung muss die Schufa Holding AG somit zum Ende des Jahres 2013, also nach Ablauf von drei Jahren, zur Löschung bringen. Es wird erwartet, dass danach noch einmal die Score-Werte des Betroffenen erheblich ansteigen werden.''
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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