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Der Creditweb Bauherren Ratgeber: Hauskauf ohne Trauschein - so sichern sich Unverheiratete optimal ab

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(openPR) Partnerschaften ohne Trauschein nehmen immer mehr zu. Etwa 2,6 Millionen Paare leben mittlerweile in „wilder Ehe“ zusammen, etwa ein Drittel mehr als noch im Jahr 1996. Wenn unverheiratete Paare bauen oder eine Immobilie erwerben möchten, sollten sie sich vertraglich gut absichern und die Eigentumsverhältnisse klar regeln. Denn nur dann hat der eine Partner im Trennungs- oder Todesfall Rechte am eigenen Haus. Die Baufinanzierungsexperten von Creditweb geben Tipps, mit denen ein gemeinsamer Haus- oder Wohnungskauf für unverheiratete Paare nicht zu einem finanziellen Risiko wird.

Ein Fall aus der Praxis: Bitte nicht nachmachen
Volker und Katrin finden nach fünf Jahren des Zusammenlebens endlich ihr Traumhaus: Ländlich, aber in Großstadtnähe, stark renovierungsbedürftig, aber finanzierbar, da Katrin gerade geerbt hat. Volker, der als Selbständiger mehr Zeit hat als seine Freundin, übernimmt einen großen Teil der Renovierung in Eigenleistung, zahlt außerdem die meisten Handwerksrechnungen und steht keine zwei Jahre später vor einem Scherbenhaufen: Als die Beziehung in die Brüche geht, fordert Katrin ihn nicht nur zum Auszug auf, sondern verweigert jeden Ausgleich für die geleistete Arbeit und die bezahlten Rechnungen. Volkers größter Fehler: Er steht nicht mit als Eigentümer im Grundbuch.

Rechtssicherheit durch Verträge
Grundsätzlich sollten sich Paare gemeinsam ins Grundbuch eintragen lassen. Noch besser ist es, sie regeln den Immobilienkauf vertraglich – auch wenn der Gedanke an eine mögliche Trennung nicht einfach ist. Beide können Miteigentumsanteile erwerben und dazu einen Partnerschaftsvertrag abschließen. In jedem Fall ist eine vorherige Rechtsberatung empfehlenswert. In ihr lässt sich auch klären, wie die Eigentumsverhältnisse geregelt werden sollen, wenn etwa einer der Partner mehr Geld einbringt, der andere aber mehr Eigenleistung. Immobilien betreffende Partnerschaftsverträge müssen außerdem notariell beglaubigt werden.

Häufig wird nichtehelichen Gemeinschaften geraten, einen Immobilienkauf in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts abzusichern. Davon raten die Experten von Creditweb allerdings ab. Der Grund dafür ist, dass Banken bei einer privaten Baufinanzierungen eher die Privatpersonen als persönlich haftende Darlehensnehmer sehen möchten, nicht aber eine juristische Person in Form einer GbR.

Im Trennungsfall
Was soll im Falle einer Trennung mit dem Haus geschehen? So schwer es fällt, in glücklichen Zeiten an ein mögliches Beziehungsende zu denken, sollte sich ein Paar diese Frage nicht erst im Ernstfall stellen. Häufig genug kommt es zu einem Rosenkrieg, in dem sich zum Beispiel einer der Partner weigert, das Haus zu verkaufen. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen, die meistens mit erheblichen Verlusten verbunden ist. Unverheiratete Paare sollten deshalb mindestens drei Punkte vertraglich regeln: die Frage, wer die Immobilie im Trennungsfall behalten darf, die finanzielle Entschädigung für denjenigen, der das Haus nicht übernimmt, sowie den Verzicht auf eine Teilungsversteigerung.

Im Todesfall?
Unverheiratete haben kein gesetzliches Erbrecht, sie werden zivil-, erb- und steuerrechtlich wie Fremde betrachtet. Wer seinen Partner also über den eigenen Tod hinaus absichern will, muss dies extra regeln. Nehmen wir an, Volker und Katrin hätten sich nicht getrennt, sondern bekommen stattdessen zwei Kinder und werden glücklich gemeinsam in ihrem Traumhaus alt. Nach 30 Jahren „wilder Ehe“ schließen sie vor einem Notar einen Erbvertrag, damit ein Partner alles erbt, wenn der andere stirbt.

Ohne Erbvertrag und Testament fällt beim Tod eines unverheirateten Partners die Haushälfte des Verstorbenen direkt an die beiden gemeinsamen Kinder, die ihren Anteil verkaufen könnten. Dann müsste sich Volker das Haus mit einem Fremden teilen. Am drastischsten wäre seine Lage, wenn Katrin immer noch allein im Grundbuch eingetragen wäre, und sie Volker weder zum Alleinerben gemacht noch ein Wohnrecht im Haus eingeräumt hätte: Mit ihrem Tod würde der Grundbesitz allein an die Kinder fallen. Sie könnten von Volker verlangen, aus dem Haus auszuziehen. Ein Erbvertrag, in dem der noch lebende Partner als Alleinerbe eingesetzt wird, verhindert all diese Eventualitäten.

Im Finanzierungsfall?
Eine Immobilienfinanzierung muss in der Regel, wie jeder Kreditvertrag, gemeinsam unterschrieben werden. Dabei haften die Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch und sollten deshalb schon vor dem Kauf vereinbaren, was bei einer Trennung mit den Raten geschieht, ob beide weiterzahlen oder nur einer. Für Paare ohne Trauschein ist es besonders wichtig, bei der Finanzierung schriftlich festzuhalten, welcher Partner welches Geld in den Bau oder Kauf des Hauses einbringt.

Die Baufinanzierungsexperten von Creditweb geben unverheirateten Paaren in einem persönlichen Gespräch Tipps und Hinweise rund um den Immobilienerwerb und die Finanzierung. Um wem das alles zu umständlich ist, der kann immer noch heiraten.


Für weitere Informationen: www.creditweb.de

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