(openPR) (Heidelberg, 6.2.2006) Das HGB lässt bei Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zu, die den Ausweis des Jahresergebnisses stark beeinflussen. Die gesetzlichen Spielräume erlauben es, die Höhe der Ausschüttungen an die Anteilseigner und Steuerzahlungen an den Staat aktiv zu steuern. Somit ist der aktive Umgang mit den Vorschriften zur Anlagenbuchhaltung eine Grundvoraussetzung, um eine Bilanz- und Unternehmenspolitik im Interesse der Unternehmensführung zu gewährleisten.
Am 10. und 11. Mai 2006 findet in Frankfurt der zweitägige Intensiv-Lehrgang „Anlagenbuchhaltung leicht gemacht!“ statt. Bei diesem Seminar werden alle gesetzlichen Vorschriften nach Handels- und Steuerrecht zum Anlagevermögen dargestellt. Wegen der vielfachen internationalen Vorschriften zur Anlagenbuchhaltung wird auch auf die Regelungen nach IFRS und US-GAAP eingegangen. Viele praktische Tipps aus der Unternehmenspraxis und die ausführliche Beantwortung von Spezialfragen runden die Veranstaltung ab.
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