(openPR) Offenburg 14. November 2013. Im Rechtsstreit der SMARTBOOK AG gegen die Qualcomm Incorporated hat nun auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Name SMARTBOOK eine Marke und kein generischer Begriff ist. Mit dem Urteil vom 06. November 2013 gewinnt das Offenburger Unternehmen gegen den internationalen Konzern, der eine Löschung des Markennamens und der zugehörigen Wort-/Bildmarke beantragt hatte, und darf seine Produktpalette bestehend aus Tablet-PCs und Netbooks wie gewohnt unter dem Brand SMARTBOOK vertreiben.
Der in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof entschied vergangene Woche, dass die SMARTBOOK AG nach wie vor ihren seit 2001 verwendeten und 2005 offiziell eingetragenen Markennamen SMARTBOOK als Marke sowie Wort-/Bildmarke mit zugehörigem Slogan „SMARTBOOK for smart people“ in Deutschland frei nutzen darf.
Dem Urteil vorangegangen waren ein langjähriger Rechtsstreit über mehrere Instanzen sowie ein massiver Werbeaufwand Qualcomms, den Namen SMARTBOOK als generischen Begriff zu etablieren, wodurch der SMARTBOOK AG der damals stark wachsende Markt aufgrund der herrschenden Unsicherheit über die Zuordnung des Namens zum Teil verschlossen blieb. Schließlich beantragte Qualcomm 2009 die Löschung der genannten Begriffe vor dem Hintergrund, die freie Verwendbarkeit des Namens als beschreibendes Wort für Netbooks und ähnliche Produkte nutzen zu können. Der Löschung wurde zunächst Anfang 2011 vom Bundespatentamt stattgegeben, woraufhin SMARTBOOK 2012 erfolgreich Beschwerde gegen das Urteil einlegte. Daraufhin erfolgte eine Rechtsbeschwerde seitens Qualcomm beim Bundesgerichtshof, die mit dem aktuellen Urteilsspruch und positivem Ausgang für das Offenburger Unternehmen ihren Abschluss fand, indem das Gericht entschied: SMARTBOOK ist eine Marke und kein generischer Begriff.
Torsten Duffner, Vorstand der SMARTBOOK AG: „Trotz regelmäßiger und von massiven Kampagnen begleiteter Versuche, die Nutzung unseres Markennamens zu unterbinden, haben wir uns mit dem BGH-Urteil gegen einen großen Player am Markt durchgesetzt. Ich freue mich daher, dass wir uns ab sofort ohne Einschränkungen der weiteren Entwicklung und Produktion hochwertiger Mobile-Computing-Lösungen unter unserem etablierten Namen konzentrieren können.“







