(openPR) (atr) – Nach monatelangem Ringen hinter den Kulissen sind die Würfel gefallen. Ausländer vieler Nationen können ab sofort wieder mit der gewünschten juristischen Sicherheit in der Türkei Immobilien erwerben. Das Gesetz Nr. 5444 „Gesetz zur Vornahme von Änderungen im Grundbuchgesetz“, in den ersten Januartagen des neuen Jahres in Kraft getreten, erlaubt Ausländern den begrenzten Erwerb von Immobilienbesitz in der Türkei.
Die neue Rechtslage war für die Aktuelle Türkei Rundschau Anlass, eine vorläufige deutsche Übersetzung in ihren Ausgaben Nr. 76 (09. Januar) und Nr. 77 zu veröffentlichen.
Voraussetzung für den Grundstückserwerb ist allerdings, dass der Grundsatz der Gegenseitigkeit gegeben ist. Das heißt nicht anderes, als dass nur Bürger solcher Staaten in der Türkei Grundbesitz erwerben dürfen, in denen umgekehrt türkischen Bürgern auch der Erwerb von Grundeigentum möglich ist.
Da zwischen der Türkei und Deutschland dieses Prinzip der Gegenseitigkeit besteht, gibt es für Deutsche jetzt keine Probleme mehr, das geliebte Stückchen Erde in der Türkei zu erwerben. Allerdings darauf es nicht größer sein als 2,5 ha wobei sich diese Fläche auf mehrere Grundstücke verteilen kann.
Eine weitere Voraussetzung, die neu ist gegenüber den früheren Regelungen, muss zusätzlich sein. In der Provinz, in der man das oder die Grundstücke erwerben will, dürfen noch nicht mehr als 5 Promille der gesamten Fläche in ausländischer Hand sein. Allerdings sollen hier die Provinzregierungen Ausnahmen zulassen können, heißt es im Gesetz.
· Hinweis auf weitere Veröffentlichungen und Sonderdruck:
Für die nächsten beiden Ausgaben sind weitere Informationen in Vorbereitung, darunter Interviews zur Rechtslage und der Situation auf dem Immobilienmarkt nach der Gesetzesänderung.
Eine Sammlung aller Informationen aus den vier Ausgaben der ATR können Interessenten in Kürze als PDF-Datei gegen einen geringen Kostenbeitrag über das Internet bestellen.
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