Pflichtmediation in Italien
(openPR) Italien führte bereits 2010 eine Mediationspflicht für bestimmte Rechtsgebiete anstelle des freiwilligen Mediationsverfahrens ein, womit die Durchführung eines Mediationsverfahrens als Prozessvoraussetzung für bestimmte Streitgegenstände zwingend vorgeschrieben war. Nachdem der italienische Verfassungsgerichtshof diese Regelungen des Mediationsgesetzes aus formaljuristischen Gründen für verfassungswidrig erklärte hatte, soll die obligatorische Mediation aufgrund eines aktuellen Beschlusses des italienischen Ministerrates wieder eingeführt werden.
Im Rahmen eines Interviews mit Mediation aktuell haben der zuständige Amtsdirektor der italienischen Handelskammer Bozen, Dr. Ivo Morelato und seine Stellvertreterin, Dr. Sara Senoner die wesentlichen Bestimmungen zusammengefasst.
Ausführliche Informationen unter: https://www.mediationaktuell.de/news/pflichtmediation-in-italien
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