(openPR) Durch die Einführung der organisatorischen und technischen Verfahren zu SEPA bereiten sich viele Unternehmen, das sind jedoch nur knapp 55% aller Unternehmen in Deutschland, umfassend zum 01.02.2014 vor.
Doch mit der Einführung von SEPA beginnt die unternehmerische Verantwortung der Geschäftsleitung. Im Rahmen der Sicherung der Compliance, so beweisen die uns erteilten und durchgeführten Mandate eines SEPA - Sachverständigengutachtens als Aktualisierungszertifikat für Prozesse und Software, beginnt jetzt die Verantwortung der Geschäftsleitung.
Unsere Gutachtertätigkeit gibt unseren Mandanten unter anderem die Sicherheit der Verfahrensdurchführung und Absicherung des §43 GmbHG sowie §93 AktG.
Unsere speziell für SEPA Forensik konzipierten technischen sach-logischen Prüfungshandlungen und Datenanalysen sind gerichtsverwertbar und anerkannt.
In vielen Gutachten konnten Unternehmen bereits in der SEPA Vorbereitungsphase Einmal- und Folgekosten vermeiden.
Im Rahmen unseres 1-tägigen Assesments "SEPA - Status-Check" erhalten Sie einen ersten Eindruck über die Machbarkeit aus ökonomischer Sicht. Die Erfüllung z.B. der Mindestanforderungen sorgt für Sicherheit, Antikorruption, Vermeidung von Unterschlagung und Vertrauen im Rahmen der Einhaltung Ihres Code of Conduct und Compliance Richtlinien.
Es lohnt sich also das Thema SEPA Gutachten anzugehen.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns immer auf sie.
ITSB Sachverständigen- und Forensikbüro
c/o BARTH Wirtschaftsinformatikberatung - Zentrale - Dülmen
Kooperationsbüros in Berlin, Leipzig, München.
Tel.: 02594-50920-84 und 0174-8264766
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