(openPR) Während Händler bei Probe- und Überführungsfahrten auf die sogenannten roten Kennzeichen zurückgreifen können, benötigen Privatpersonen anderweitige Lösungen. Diese liegen in den Kurzzeitkennzeichen für inländische Reisen. Wer das eigene Auto jedoch ins Ausland bringen möchte, braucht ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.
Zur Beantragung solcher Nummernschilder müssen verschiedene Unterlagen vorhanden sein. Neben einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebestätigung setzt die Kfz-Zulassungsbehörde bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens eine sogenannte eVB-Nummer voraus. Diese ist der Nachfolger der Versicherungsdoppelkarte und besteht in der Regel aus 8 Zeichen. Sie erlaubt eine zweifelsfreie Identifizierung des Beantragenden und dient als Versicherungsbestätigung. Diese Haftpflichtversicherung entscheidet letztendlich auch über die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens - es sind Gültigkeiten von ein bis fünf Tagen möglich.
Die I.T.S. GmbH Versicherungsvermittlung bietet Privatpersonen auf dem Portal https://shop.versicherung-kurzzeitkennzeichen.com/ die Möglichkeit, die eVB-Nummern online zu erwerben. Nach der Bezahlung wird die Nummer direkt per E-Mail versendet. Das Besondere daran ist, dass die grüne Versicherungskarte direkt dazugekauft und ausgedruckt werden kann. Diese ist der Beweis im Ausland, dass eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt.
Ein umfangreicher FAQ-Bereich auf dem Webportal ermöglicht es, schnell und effizient offene Fragen klären zu können.









