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Bei Urlaub mit Mängeln gibt es Geld zurück

31.07.201308:07 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Bei Urlaub mit Mängeln gibt es Geld zurück

(openPR) Info-Paket zum Reiserecht auf dem unabhängigen Ratgeberportal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de – Nutzung kostenfrei

31. Juli 2013 – Urlaubszeit ist Reisezeit. Baulärm, unfertige Hotels, eine gegenüber der Buchung abweichende Unterbringung oder der dauerhafte Ausfall der Klimaanlage können den Erholungswert des Urlaubs stark beeinflussen.

Doch wie ist vorzugehen, wenn die schönsten Wochen des Jahres durch Unannehmlichkeiten erheblich beeinträchtigt werden? Welche Mängel rechtfertigen eine Minderung des Reisepreises?

„Wir möchten Urlaubern kostenfrei erste Informationen an die Hand geben, welche Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch begründen und was bei der Einforderung – schon vor Ort – beachtet werden sollte“, erläutert Thomas Nissen vom Ratgeberportal Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de. Das unabhängige Internetportal für Verbraucher hat dazu nützliche Informationen zusammengestellt. Diese stehen kostenfrei zur Verfügung.

„Neben dem Thema der Reisepreisminderung enthält unsere Rubrik Reiserecht weitere zahlreiche Tipps und Informationen rund um die Reise“, so Nissen. Dazu gehören beispielsweise die Ansprüche bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung eines Fluges oder bei Verlust des Gepäcks.

Neben dem Thema Reiserecht bietet das Portal auch nützliche Hinweise zur Reisekasse sowie zu Versicherungen im Zusammenhang mit einer Reise, wie zur Auslandsreise-Krankenversicherung.

Info-Paket Reiserecht: www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de > Recht > Reiserecht

Direkter Link: http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/recht/reiserecht.php


Weitere Reisethemen:
Reisekasse:
http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/reiseversicherung/reisezahlungsmittel.php

Auslandsreise-Krankenversicherung: http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/reiseversicherung/auslandsreisekrankenversicherung.php

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