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Von der Trennung bis zur Scheidung

(openPR) Das Scheidungsverfahre: Komplikationsfrei, schnell und preiswert

Wer bezüglich seiner Ehe keinen andere Alternative sieht und sich scheiden lassen möchte, braucht einen entsprechenden Scheidungsantrag, der zwingend von einem Rechtsanwalt angefertigt und beim Familiengericht eingereicht werden muss. Die Kanzlei Redig und Redig führt auch die Formalitäten zur Scheidungen unabhängig vom Wohnort des Mandanten durch, da in der Regel kein persönlicher Besuch des Mandanten beim Anwalt notwendig ist.

Was ist zu erledigen?

Nach Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei erhält der Mandant ein Scheidungsformular, welches ausgefüllt und zurück zu senden ist.
Daraufhin erstellt die Kanzlei den Entwurf des Scheidungsantrags, einen Kostenvoranschlag (Mindestgebühren) sowie eine Vollmachtserklärung.
Die vom Mandanten unterzeichnete Vollmachtserklärung muss dann an die Kanzlei zurück gesendet werden wie auch die Gerichtsgebühren überwiesen werden.
Anschließend reicht die Anwaltkanzlei den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein und leitet die Gerichtsgebühren dorthin weiter.
Hiernach erhält der Mandant von der Kanzlei Redig und Redig den Fragebogen zum Versorgungsausgleich vom Gericht, der ausgefüllt an die Kanzlei zurück geschickt werden muss.
Das zuständige Familiengericht bestimmt nach Vorlage der Auskünfte zum Versorgungsausgleich den Scheidungstermin. Der Rechtsanwalt der Kanzlei geht zusammen mit dem Mandanten zum Termin bei Gericht, welches dann den Mandanten scheidet.
Weitere Informationen zur Kanzlei Redig & Redig und deren Dienstleistungen im Familienrecht, Verkehrsrecht Mannheim, Arbeitsrecht, Notar Mannheim (http://kanzlei-redig.de/rechtsgebiete/) oder auch im Erbrecht erhält man auf der Website www.rvr.de - Rechtsanwalt Rimbach (http://kanzlei-redig.de/).

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