(openPR) Seit Jahresbeginn 2013 gilt für Finanzanlagenvermittler eine neue Erlaubnis:
Gewerbetreibende, die offene, geschlossene Fonds oder sonstige Vermögensanlagen verkaufen, benötigen seitdem eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit.
Der Gesetzgeber sieht darin die Stärkung des Verbraucherschutzes.
Die zuständige IHK hat die Erlaubnis Jörg Riediger, mit Wirkung vom 20.06.2013,
ohne Einschränkung erteilt.
Jörg Riediger leitet die Zurich Versicherung in Meitingen.
Bei ihm konnte die so genannte „Alte-Hasen-Regelung“ aufgrund seines Ausbildungsstandes angewandt werden.
Gleichzeitig erfolge die Registrierung im vorgeschriebenen Vermittlerregister.
„Die Registrierung ist für unsere Mandanten und potentielle Kunden ein zusätzlicher Qualitätsbeweis, dass diese eine fundierte und zertifizierte Beratung erhalten.“ betont Riediger.











