(openPR) Die Partnersuche über das Internet hat sich in den letzten Jahren zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Dementsprechend groß ist der Konkurrenzkampf zwischen den unterschiedlichen Kontaktbörsen- und Partnervermittlungs-Anbietern im Netz. Um Kunden zu gewinnen und dauerhaft zu binden, werden dabei nicht selten zweifelhafte Geschäftspraktiken angewandt, die sich am Rande der Legalität bewegen.
Um die potentiellen Kunden anzulocken, wird oft damit geworben, dass die Anmeldung kostenlos ist. Über die Preise und Leistungen erfährt der ahnungslose Nutzer vor der Anmeldung meist nur sehr wenig oder nichts. Ist die Anmeldung erst einmal erfolgt, wird sehr schnell klar, dass die sinnvolle Nutzung nur mittels Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft möglich ist. Die Vorgehensweisen, um den potentiellen Kunden zum Kauf einer Premium-Mitgliedschaft zu bewegen sind dabei oft sehr ähnlich.
Eine beliebte Strategie ist dabei, dass der Nutzer zunächst eine Reihe von Anfragen und Nachrichten anderer Mitglieder erhält. Um diese Nachrichten allerdings beantworten zu können, wird zur Kasse gebeten. Bei manchen Kontaktbörsen ist es noch nicht einmal möglich, die erhaltenen Nachrichten einzusehen, ohne zuvor ins Portemonnaie gegriffen zu haben. Ob es sich bei diesen Nachrichten um echte Interessenten handelt oder ob sich dahinter Animateure oder Fakes verstecken, bleibt dabei offen. Kurios wird es, wenn noch nicht einmal ein Foto ins eigene Profil eingestellt wurde oder das Profil vollständig ausgefüllt ist und sich der Postkasten dennoch auf wundersame Weise füllt.
Lässt sich der potentielle Kunde nicht gleich zum Kauf bewegen, werden systematisch scheinbar lukrative Rabatte oder eine kostengünstige Test-Mitgliedschaft angeboten. Lässt sich der Nutzer darauf ein und hat sich zum Kauf animieren lassen, lauert auch schon der nächste Stolperstein. Zwar steht dem Kunden ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes 14-tägiges Widerrufsrecht zu, doch dieses wird durch eine entsprechende Klausel in den AGB, gleich wieder ausgehebelt. Denn hat der Nutzer auch nur eine einzige kostenpflichtige Leistung genutzt und sei es nur das Lesen einer Nachricht, ist der Widerruf verwirkt.
Um einen Kunden möglichst langfristig zu binden, hat sich die automatische Vertragsverlängerung bewährt. Dabei spekulieren die Kontaktbörsen-Betreiber darauf, dass der Kunde es vergisst, seinen Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Hinzu kommen dann noch erschwerte Kündigungsbedingungen. So werden z. B. sehr lange Kündigungsfristen (je nach Vertragslaufzeit bis zu 6 Monaten) vorgegeben oder nur schriftliche und handunterschriebene Kündigungsschreiben akzeptiert.
Eine ganz neue Masche ist dabei, dass die Kündigungsfristen nicht mehr in den AGB festgelegt sind, sondern erst kurz vor dem Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. Anstatt einheitlicher Kündigungsfristen sind diese variabel und an die jeweiligen Vertragslaufzeiten gekoppelt. Versäumt der Kunde die fristgerechte Kündigung wird er dann erneut zur Kasse gebeten und sein Vertrag verlängert sich teilweise sogar zu einem noch höheren Preis und mit einer verlängerten Vertragslaufzeit. Von Verbraucherfreundlichkeit kann bei derartigen Geschäftspraktiken nicht mehr die Rede sein.
Selbst auf diversen Singlebörsen-Vergleichsseiten findet sich über diese Vorgehensweise nur sehr wenig. Zwar finden sich dort Informationen über die Preisstrukturen der einzelnen Kontaktbörsen, über Kündigungsfristen und –formalitäten ist selbst dort nur sehr wenig zu finden. Auffallend ist auch, dass dort hauptsächlich kostenpflichtige Angebote beschrieben sind und häufig mit sehr gut bewertet werden. Der Grund dafür liegt darin, dass insbesondere die großen Kontaktbörsen sehr hohe Provisionen an die Betreiber der Singlebörsen-Vergleichsseiten zahlen, sofern sich ein potentieller Kunde über diese Seite anmeldet. Je mehr eine Kontaktbörse an Provision zahlt, desto besser wird diese dann auch im Vergleich platziert.
Eine erfreuliche Ausnahme stellt der Singlebörsen-Vergleich von erfolgsdate.de dar. Denn dort werden insbesondere jene Kontaktbörsen hervorgehoben, die dem Kunden verbraucherfreundliche Konditionen anbieten. Auch finden sich dort detaillierte Angaben zu Kündigungsfristen und automatischen Vertragsverlängerungen der kostenpflichtigen Kontaktbörsen.








