(openPR) In einer noch nie dagewesenen Aktion hat die Deutsche Bank den zu ihrer Tochter DB Real Estate gehörenden offenen Immobilienfonds „Grundbesitz-Invest“ vorerst geschlossen, seit Dienstag, dem 13.12.05 können Anleger Anteile an diesem Fonds nicht mehr zurückgeben.
Die Deutsche Bank begründet diesen Schritt damit, dass die Immobilien des Fonds aufgrund der Krise auf dem deutschen Immobilienmarkt neu bewertet werden müssten, es ist davon auszugehen, dass hier Teile des Fonds abgeschrieben werden sollen.
Wie andere Fonds auch leidet der Grundbesitz-Invest unter Leerständen und rückläufigen Mieten. Der Rücknahmestopp soll bis Anfang Februar bestehen bleiben, die etlichen tausend Anleger dieses Fonds hängen bis dahin in der Luft.
Bei dem 6 Mrd. € schweren Fonds haben Investoren allein am Tag vor der Schließung Anteile im Volumen von 300 Mio. € zurückgegeben, bisher ist in der 40-jährigen Geschichte der Immobilienfonds noch nie ein Fonds geschlossen worden.
Den Anlegern könnte aus der anstehenden Neubewertung des Fonds ein nicht unerheblicher Wertverlust entstehen, ein – voraussichtlich – negatives Ergebnis bei der Prüfung könnte auf den Wert der Anteile durchschlagen.
Betroffenen könnten gegen die DB Real Estate sowie die Deutsche Bank AG Schadensersatzansprüche zustehen, vor allem aus Prospekthaftungsansprüchen. Hier kommt eventuell ein Anspruch aus § 42 Abs. 5 InvG in Frage. Danach wäre die DB Real Estate dazu verpflichtet gewesen, den Prospekt immer aktuell zu halten bzgl. wesentlicher Änderungen, um so Anlegern die Anlageentscheidung zu ermöglichen. Dies ist aber nicht geschehen.
Auch könnte sich herausstellen, dass die vorgenommene Aussetzung rechtswidrig war: Ob nämlich die Voraussetzungen für eine so genannte „Rücknahmeaussetzung“ oder für eine sogenannte „Rücknahmeverweigerung“ vorgelegen haben, dürfte mehr als zweifelhaft sein.
Für den Anleger würde dies bedeuten, dass er so gestellt werden müsste, als ob er zum Zeitpunkt der Aussetzung seine Anteile verkauft hätte – also voraussichtlich zu einem deutlich höheren Kurs als der Aufhebung der Schließung Anfang Februar.
Betroffene sollten daher durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die DB Real Estate oder die Deutsche Bank zustehen.
Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Grundbesitz-Invest“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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