(openPR) Tourismusverband eröffnet „digitalen Marktplatz“ auf Gutscheinportal
Der Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst e.V. bietet ab sofort touristischen Anbietern der Region die Möglichkeit ihre Leistungen online anzubieten. Diese können ihre Freizeitangebote, Veranstaltungen und Ausflüge unkompliziert in Form von Gutscheinen verkaufen.
Ganz egal, ob Restaurantbesuche, Segeltörns, Fahrradverleihe, Radtouren, Kanufahrten oder Museumsbesuche – sämtliche Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen rund um die Halbinsel können ab sofort online auf dem „digitalen Marktplatz“ des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst e.V. kostenfrei angeboten werden. Zu finden ist dieser auf dem Betreiberportal HOLIOLIDAY.com unter http://fischland-darss-zingst.holioliday.com.
„Mit diesem Gutscheinportal möchten wir den touristischen Unternehmen in unserer Region eine zusätzliche Marketingmöglichkeit anbieten“, erklärt Raimund Jennert, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst e.V. „Dies ist besonders interessant für kleine Anbieter, die kein eigenes Online-Buchungssystem haben oder Unternehmen, die bestimmte touristische Einzel-Leistungen vermarkten wollen.“
Warum aber mit Portalen wie DailyDeals oder Groupon.de konkurrieren? Die Vorteile der Gutscheinplattform HOLIOLIDAY.com liegen für Raimund Jennert auf der Hand: „HOLIOLIDAY.com bietet uns die Möglichkeit unter dem „Dach des Tourismusverbandes“ viele Unternehmen der Region zusammen zu bringen. Gäste können so ihre Urlaubsaktivitäten, anhand der unterschiedlichen regionalen Angebote, gestalten. Und: Sie können diese verschiedenen Gutscheine auch kombinieren und so Rabatte erhalten. Das gibt es bei anderen Anbietern so nicht.“
Erfahrungswerte zeigen, dass Online-Gutscheine eine zunehmend attraktive Einnahmequelle für Unternehmen geworden sind, da viele Kunden diese als Geschenk nutzen oder um ihre eigene Urlaubsplanung zu gestalten. Dies kann für viele Unternehmen ein zusätzliches Marketinginstrument sein.
HOLIOLIDAY.com erhebt eine Verkaufsprovision von 10%, die jedoch nur fällig wird, wenn ein Gutschein tatsächlich gekauft und bezahlt wird. Dem Anbieter wird das Geld (abzüglich Provision) dann direkt auf sein Konto überwiesen. Mit dem selbst ausgedruckten Gutschein kann der Gast die gekaufte Leistung beim Anbieter einlösen.
Anbieter, die Interesse haben sich auf dem „digitalen Marktplatz“ von Fischland-Darß-Zingst zu präsentieren, werden gebeten sich direkt an die Verantwortliche Nicole Höra unter







