(openPR) Im Zuge der Gesundheitsreform wurde eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Demnach müssen sich zuletzt gesetzlich Krankenversicherte mit einem Beitragssatz freiwillig versichern, der sich an einem fiktiven Mindesteinkommen orientiert. Obwohl Selbständige dies z.T. nicht erreichen, werden knapp 160 Euro pro Monat berechnet. Demnach zahlt mancher der "versicherungspflichtigen freiwilligen" Versicherten mehr als ein "nur" versicherungspflichtiges Mitglied. Bei gleichem Einkommen.
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist einschlägig in Fällen der Gleich- bzw. Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder von Personen(gruppen). Diese liegt vor, wenn die öffentliche Gewalt miteinander vergleichbare Fälle nach unterschiedlichen Grundsätzen behandelt. Wikipedia benennt die o.g. Situation sogar als Erläuterung für den Gleichheitssatz: „Ein Beispiel hierfür wäre etwa die Heranziehung Pflichtversicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach ihrem Einkommen zu unterschiedlich hohen Beiträgen.“
Aber: Jeder Beitragsbescheid enthält ja eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Wen wundert es also, dass die Krankenkassen so hohe Überschüsse erzielen. Und dass trotzdem Geld an anderer Stelle fehlt.
Die GGLW schafft und fördert alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Rettung aus dem deutschen Watt dienen.
Der allgemeine Rettungsdienst soll an einer öffentlichen Straße in gut 90% aller Fälle nach einer Viertelstunde eintreffen. Ein Verletzter kann sich im Watt mehrere Kilometer von einer Straße entfernt auf unbefestigtem Boden befinden. Aktuell bewegen sich die Rettungskräfte (je nach örtlichen Begebenheiten) zu Fuß im Watt.
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