(openPR) Steuervorteile bei Beteiligungsmodellen greifen nur bei nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg / Eigenverantwortung des Investors steht im Vordergrund
Mit der Neufassung des Paragrafen 15b im Einkommensteuergesetz (EStG) hat die Bundesregierung den Rahmen für so genannte Steuersparmodelle grundlegend neu geordnet. "Damit hat sich unsere vor mehreren Monaten geäußerte Prognose erfüllt, nach der mit einer endgültigen Abkehr von rein steuerlich motivierten Anlagemodellen zu rechnen ist", sagt Mike Duis, Partner beim Fonds-Discountbroker financegate4you KG in Bad Homburg.
Kernpunkt der Neuregelung ist, dass Verluste aus Anlagemodellen, welche 10 % der Anfangsverluste übersteigen, nicht mehr mit Einkünften anderer Art verrechnet werden dürfen. Das geht so weit, dass bei mehreren gleichartigen Beteiligungen nicht einmal die Verluste des einen Modells von den Erträgen einer anderen Beteiligung abgezogen werden dürfen. "Der Anfangsverlust eines Beteiligungsmodells kann nur noch als Verlustvortrag auf die künftigen Gewinne genau dieser Beteiligung angerechnet werden", erläutert Fondsexperte Duis.
Vorrausetzung für eine steuersparende Kapitalanlage ist somit nun, dass das Beteiligungsmodell nach dem anfänglichen Verlust real existierende Gewinne produziert. Dann nämlich sind die Gewinne so lange steuerfrei, bis der Verlustvortrag aufgebraucht ist, und die Netto-Ausschüttung fällt entsprechend höher aus. Wird die Gewinnzone nicht erreicht, bleibt der Anleger auf dem Verlustvortrag sitzen, und die Steuervorteile verfallen. "Damit sind die Zeiten endgültig vorbei, in denen sich der Fiskus auf indirekte Weise über die Verlustverrechnung am unternehmerischen Risiko des Fondsinvestors beteiligt hat", resümiert Duis.
Für den Anleger bedeutet dies, intensiver denn jemals zuvor auch die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten des Beteiligungsmodells in die Anlageentscheidung mit einzubeziehen. Nur Modelle, die einen nachhaltigen Gewinn erzielen, bringen dem Anleger steuerliche Vorteile. Ein wichtiger Faktor für wirtschaftlichen Erfolg ist dabei auch eine möglichst schlanke Kostenstruktur. Diese lässt sich optimieren, indem der Anleger nach einer neutralen und provisionsunabhängigen Beratung auf Honorarbasis ihr Investment zu möglichst niedrigen Nebenkosten abwickeln. financegate4you bietet hierzu das Modell der Provisionsrückzahlung, die oftmals sogar noch deutlich höher als das Agio ausfallen kann.
Wer als Investor den Einstieg in ein unternehmerisches Beteiligungsmodell plant, sollte sich aufgrund der gravierenden Änderungen besonders gründlich über die Perspektiven des Projektes informieren. Um interessierte Anleger über die wichtigsten Kriterien zu informieren, wird financegate4you in Kürze Investoren-Seminare zu geschlossenen Fonds anbieten.
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Über financegate4you KG :
Der unabhängige Finanzdienstleister financegate4you KG hat seinen Schwerpunkt der Tätigkeit in der kostengünstigen und für den Endkunden vorteilhaften Platzierung von Kapitalanlagen:
-Bei Investmentfonds für Kunden, die keine Beratung benötigen und ihre Fondsanteile zum Top-Discountpreis erwerben wollen.
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Aber auch Investoren, welche durch Ihre Anlageerfahrung selbstständig und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen wollen, können die discount-Plattform bei der financegate4you KG für sich nutzen. Dabei wird für die Abwicklung der Investitionsentscheidung lediglich eine geringe Tätigkeitspauschale berechnet und der Großteil der - vom Initiator zu zahlende - Provision wieder an den Investor ausgeschüttet.













