(openPR) Bei Reinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten, wie auch bei anderen Arbeiten, müssen Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum entsprechend gesichert werden.
Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde muss vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes, eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Im Antrag ist gemäß RSA ein Verantwortlicher des Unternehmens zu benennen, der jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten in der Firma verfügt. Die Anordnung muss schriftlich vor Beginn der Arbeiten vorhanden und auf der Baustelle verfügbar sein.
Bei Ausschreibungen wird die Beantragung in der Regel gefordert. Ohne Qualifikationsnachweis können Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden.
Nicht selten werden jedoch auch von Auftraggeberseite Arbeiten zugelassen, ohne dass eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt. Spätesten im Falle eines Unfalls, aufgrund ungenügender Sicherungsmaßnahmen, kommt das böse Erwachen…
Denn ordnungswidrig handelt, wer ohne Anordnung mit den Arbeiten beginnt oder von der Anordnung abweicht. Wird die Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet, kann es zudem zu Schadensersatzansprüchen kommen und derjenige, der die Pflicht verletzt, haftet dem Geschädigten. Neben der zivilrechtlichen Haftung besteht in diesen Fällen auch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung.
Bereits seit dem 1. Januar 2001 gilt das "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)" und damit verschärfte Anforderungen an die Vergabe von Bauleistungen. Danach wird vom namentlich benannten Verantwortlichen eine entsprechende Qualifikation verlangt: "Die Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen." Dieser Nachweis kann durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen geführt werden.
Mit dem neuen Seminar der SAG-Akademie „Baustellensicherung an Straßen, innerorts, außerorts (Land- und Bundesstraßen) gemäß MVAS/RSA für Verantwortliche“ (VS-RSA1), wird diese Thematik nun aufgegriffen. Das Seminar erfüllt die Forderungen des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen bezüglich der Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Es werden die notwendigen Kenntnisse für alle Personen, die mit Ausschreibung, Vergabe, Sicherungsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort befasst sind, vermittelt. Der Teilnehmer erlangt mit dem erfolgreichen Abschluss des Seminars ein anerkanntes Zertifikat, das er, z.B. im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, bei der Angebotsabgabe vorlegen kann.
Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der SAG-Akademie gerne zur Verfügung.













