(openPR) Die Armut von Familien mit Kindern wird vermutlich deutlich unterschätzt. Darauf deutet ein Vergleich der SGB II – Bedarfe mit der von der OECD verwendeten Äquivalenzskala durch den Statistiker-Blog hin. In der Armutsforschung wird unterstellt, dass ein Kind nur 30 Prozent dessen kostet, was ein Alleinstehender Erwachsener braucht. Die Analyse zeigt, dass die Jobcenter von weitaus höhere Kosten für ein Kind ausgehen.
- Bedarfe der Jobcenter ohne Einkommen und Sanktionen
- OECD-Äquivalenzskala zur Berücksichtigung der Haushaltsgröße
- Skalen für Erwachsene ähnlich zur Jobcenter-Praxis
- Bei Kindern deutlich höhere Bedarfe
- Große Unterschiede zwischen erstem Kind und weiteren Kindern
- Auswirkung vor allem auf die Betroffenheit bestimmter Bevölkerungsgruppen
Bedarfe im Jobcenter und in der Armutsforschung
Äquivalenzskalen sollen in der Armuts- und Reichtumsforschung Haushalte verschiedener Größe vergleichbar machen. So brauchen Familien mehr Geld zum Überleben als ein Alleinstehender. Allerdings gibt es bei großen Haushalten Einsparungen, weil viele Gegenstände nicht doppelt gebraucht werden. Für jedes weitere Haushaltsmitglied ab 14 werden nur 50 Prozent dessen veranschlagt, was ein Alleinstehender benötigt. Bei Kindern unter 14 sind es sogar nur 30 Prozent. Ursprünglich lagen diese Werte bei 70 und 50 Prozent, wurden aber im Rahmen einer Anpassung der OECD gesenkt.
Jobcenter zu großzügig oder Wissenschaftler zu streng?
In der Praxis zeigt sich, dass die neue OECD-Skala für Erwachsene vergleichsweise gut mit der Handhabung in der Praxis übereinstimmt. So haben kinderlose Paare einen um 50,8 Prozent höheren Bedarf als Alleinstehende. Bei Kindern weicht die Praxis der Jobcenter aber deutlich vom theoretischen Wert der Armutsforscher ab. So liegen die Bedarfe bei einem Kind um 60,2 (Alleinerziehende im Vergleich mit Singles) beziehungsweise 60,5 Prozent (Paare) des Bedarfs eines Alleinstehenden höher.
Grund dafür sind vor allem höhere Wohnkosten. Der Grund dafür dürfte in der Praxis vieler Kreise liegen, Paaren nur eine Zweizimmerwohnung zu genehmigen, da beide Partner in einem Raum schlafen. Für Kinder wird dagegen ein weiterer Raum gewährt, weshalb Alleinerziehende mit Kind durchschnittlich einen höheren Bedarf haben als kinderlose Paare.
Dies erklärt auch, warum für weitere Kinder deutlich weniger Gelder kalkuliert wird. Ein eigenes Kinderzimmer für jedes Kind wird von den Jobcentern im Regelfall nicht genehmigt.
Bei den Regelbedarfen, also dem für Nahrung, Freizeit, Kleidung und weiteres setzen dagegen auch die Jobcenter für Kinder und Jugendliche weniger Geld an. So steigt der Regelbedarf mit jedem weiteren Erwachsenen um 80 Prozent dessen, was ein Alleinstehender erhält, bei Jugendlichen ab 14 sind es nur 76 Prozent. Kinder unter 14 erhalten sogar nur bis zu 59.
Hinzu kommen neben den Wohnkosten noch Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen, beispielsweise chronisch Kranke. Die insgesamt kalkulierten Bedarfe veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig. Diese geben an, wie viel Geld eine Bedarfsgemeinschaft erhalten würde, wenn sie keinerlei Einkommen hat, nicht sanktioniert ist und keine Überzahlungen aus vorangegangenen Monaten verrechnet werden müssen.
Deutliche Auswirkungen auf die Armutsquoten
Der Vergleich berücksichtigt bei den Bedarfen der Jobcenter auch Jugendliche. Das erklärt aber nicht die deutlichen Unterschiede zwischen der Praxis der Jobcenter und den Berechnungen der Armutsforscher. Für das Vorgehen der Jobcenter spricht, dass der deutliche Abschlag von 20 Prozentpunkten auf den Bedarf von Kindern aus einer Zeit stammt, als ein Großteil der Einkünfte für Lebensmittel ausgegeben wurde und Bildung weniger als heute ein Thema war.
Schließt man sich der Auffassung der Jobcenter an und verneint deutlich geringe Kosten für Kinder, hat das weitreichende Konsequenzen. Die Kinderarmut würde deutlich steigen, die Armut bei jungen Erwachsenen und Älteren dagegen sinken, da die höheren Bedarfe von Kindern auch das Mediannettoeinkommen senken.









