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Wer zufrieden ist, bleibt

12.12.201214:21 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Hessens Schornsteinfegerverband sieht in der Marktliberalisierung 2013 eine Chance.

Der Gesetzgeber hat für das Schornsteinfegerhandwerk die Marktliberalisierung beschlossen, die in vollem Umfang 2013 in Kraft tritt. Kunden können dann wählen, ob Sie weiterhin mit ihrem Bezirksschornsteinfeger zusammenarbeiten oder einen fremden Kaminkehrer beauftragen wollen. „Wer bisher mit seinem Schornsteinfeger zufrieden war, wird ihm treu bleiben und sich darauf verlassen können, dass er sicher aus einer Hand alle Kehr- und Messarbeiten weiterhin frist- und fachgerecht ausführt“, erklärt Hans Werner Schech, Landesinnungsmeister und Geschäftsführer des Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Hessen (LIV Hessen), anlässlich des Landesverbandstages des LIV in Niedernhausen. Und auch Axel Scharr, stellvertretender Landesinnungsmeister, ist sicher, dass Kundenbeziehungen, die über Jahre hinweg gut funktionierten, bestehen bleiben. Viele seiner Kollegen hätten in den vergangenen Jahren bereits intensiv an einem guten Verhältnis gearbeitet und sich zu einem modernen Dienstleister entwickelt. „Insbesondere die Themen Sicherheit, Energieeinsparung und Umweltschutz haben wir weiterentwickelt. Viele unserer Kunden schätzen es, dass wir längst nicht mehr nur Abgaswerte messen, die Feuerstättenschau machen oder den Kamin kehren. Sie wissen, dass sie uns auch ansprechen können für eine Energieberatung, einen Heizungscheck, die Baubegleitung bei energetischen Maßnahmen, bei Rauchwarnmeldern, zur Überprüfung der Raumlufthygiene oder bei Schimmelpilzgefahr.“ Diese neutrale, unabhängige und kompetente Rundumbetreuung aus einer Hand würden bereits viele Kunden in Anspruch nehmen, so Scharr, der auch Bezirksschornsteinfegermeister in Kassel ist.



Wechsel heißt mehr Aufwand, mehr Verantwortung, gegebenenfalls mehr Kosten
Wer nach 2013 den Schornsteinfeger wechselt, übernimmt automatisch mehr Verantwortung. Denn bisher hat sich der Bezirksschornsteinfeger darum gekümmert, dass alle Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten fach- und fristgerecht durchgeführt werden. Beim Wechsel müssen Eigentümer unter anderem selbst sicherstellen, dass alle Arbeiten fristgerecht ausgeführt, korrekt dokumentiert und die Daten an den Bezirksschornsteinfegermeister, der zukünftig bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger heißt, übermittelt werden. Denn nach wie vor wird dieser die Einhaltung der Eigentümerpflichten kontrollieren und die Kehrbücher führen. Ausgenommen von der Liberalisierung sind zudem: die Durchführung der Feuerstättenschau, die schriftliche Meldung vorgefundener Mängel, die Ausstellung von Bescheinigungen zur Bauabnahme nach Landesrecht und die Überwachung von Feuerungsanlagen hinsichtlich der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung im Zuge der Feuerstättenschau. „Die Kunden müssen sich im Klaren sein, dass sie dann nicht mehr nur einen Ansprechpartner für ihre Feuerstätten haben, sondern mindestens zwei. Die Koordination ihrer Zusammenarbeit obliegt dabei dem Kunden, der damit auch mehr als bisher für die Sicherheit in seinem Haus oder der Wohnung verantwortlich ist“, so Axel Scharr.
Womöglich müssten die Kunden auch mit höheren Kosten rechnen, allein schon für die Anfahrt: „Als Bezirksschornsteinfeger erledigen wir mehrere Kundenbesuche während einer Tour. Wird ein externer Schornsteinfeger beauftragt, können höhere Fahrtkosten anfallen, da er beispielsweise eine weitere Anreise hat und nur für den einen Kunden anreist.“ Zusätzliche Kosten können beispielsweise auch dann entstehen, wenn Fristen nicht eingehalten und Mahnungen versandt werden, ergänzt Hans Werner Schech.
Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde 2008 beschlossen. Seitdem konnten bereits Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz, mit Schornsteinfegerarbeiten beauftragt werden. Ab 1. Januar 2013 werden unter anderem die turnusmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten, die weiterhin wesentliche Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks sind, aus dem Vorbehaltsbereich des Kehrbezirksinhabers herausgenommen und in den Wettbewerb entlassen.

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