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Falschmeldung sorgt für Verwirrung

(openPR) München, 3. November 2005. Als äußerst komplex gilt die Bilanzierung von CO2-Emissionsrechten schon lange, jetzt sorgt eine Falschmeldung für zusätzliche Probleme. In der renommierten Fachpresse wurde ein dreiseitiges, angebliches BMF-Schreiben zur ertragssteuerlichen Behandlung von Emissionsberechtigungen vom 29. September 2005 veröffentlicht. Der Haken an der Sache ist: Das Bundesfinanzministerium hat ein derartiges Schreiben nicht herausgegeben. Bei dem veröffentlichten Text handelt es sich um den Entwurf eines Erlasses, der zurzeit noch überarbeitet wird.
Aufgrund der fehlerhaften Berichterstattung besteht nun die Gefahr, dass Unternehmen und Steuerberater sich zur Einhaltung des nicht existenten BMF-Schreibens verpflichtet fühlen. Die auf rechnungslegungsbezogene Beratung von Unternehmen, die zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sind, spezialisierte Beratungsgesellschaft Sustainable Partner GmbH aus München weist daher darauf hin, dass es bisher kein gültiges BMF-Schreiben zur Bilanzierung der Emissionsrechte gibt.
„Für uns als Berater stellt diese Falschmeldung ein nicht unerhebliches Problem dar“ gibt die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Katharina Völker-Lehmkuhl zu bedenken. „Die Mandanten sind verunsichert, sie wissen nicht, ob sie uns oder dem gedruckten Wort glauben sollen. Da die gängigen Fachzeitschrifen in vielen Bibliotheken archiviert wird, werden noch viele Leser auf den falschen Text stoßen.“

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