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Was tun gegen Mietnomaden?

(openPR) Laut der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland ist der Mietbetrug für Hauseigentümer noch immer ein gravierendes Problem. Zwar wurde eine neue Rechtsgrundlage zum Schutz von Vermietern von der Politik auf den Weg gebracht, jedoch fühlen diese sich aufgrund der fehlenden Handlungsmöglichkeiten oft allein gelassen. Vor diesem Hintergrund gibt Immobilienberater René Reuschenbach wertvolle Tipps, wie man Betrugsfälle frühzeitig erkennen und später handlungsfähig bleiben kann.

Der erste Eindruck kann täuschen

"Mietbetrüger nutzen oft die Unerfahrenheit von privaten Immobilienvermietern aus. Sie agieren insbesondere beim ersten Besichtigungstermin äußerst geschickt, sind redegewandt und fahren z.B. mit einem (geliehenen) teuren Auto vor", erklärt René Reuschenbach. "Vermieter sollten sich hiervon nicht täuschen lassen und ohne Scheu Fragen zu Einkommen, Familienstand und Arbeitgeber stellen. Auch Gehaltsabrechnungen und eine Schufa-Auskunft können ohne Bedenken vor Vertragsverhandlung angefordert werden."

Betrug entlarvt? Dann richtig kündigen!

"Haben Sie einen Mietbetrug festgestellt, gilt es keine Zeit zu verlieren! Daher sollten Sie in Ihrer fristlosen Kündigung einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Festsetzung des Räumungstermins widersprechen. Außerdem ist es wichtig, neben der fristlosen Kündigung ebenfalls eine ordentliche Kündigung auszusprechen. So vermeiden Sie, dass ihr Mieter während des Prozesses seine Schulden begleicht und somit wieder einziehen darf", so Reuschenbach weiter.

Sie haben Fragen zum Thema Mietbetrug in Bornheim, Brühl oder Wesseling? Gerne steht Ihnen Immobilienexperte René Reuschenbach zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen zu den Themen "Immobilien Brühl (http://www.wav-immo.de/Immobilien-Bruehl.htm)", "Immobilien Wesseling (http://www.wav-immo.de/Immobilien-Wesseling.htm)" und "Wohnung mieten Wesseling (http://www.wav-immo.de/Wohnung-mieten-Wesseling.htm)" unter www.wav-immo.de.

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