(openPR) Damit Privatpersonen ihre Forderungen nicht voreilig abschreiben müssen, können diese ein Inkassobüro mit der Beitreibung der Forderung beauftragen. Da den meisten Privatpersonen nicht einmal bewusst ist, dass diese Möglichkeit besteht, informiert die BDE Inkasso gezielt über den Sachverhalt.
Ratingen, August 2012 – Aufgrund der nachlassenden Zahlungsmoral bleiben mittlerweile auch immer mehr Privatpersonen auf offenen Forderungen sitzen. Diese werden, ohne die möglichen Schritte eingeleitet zu haben, oftmals voreilig von den betroffenen Schuldnern abgeschrieben. Dabei können heute auch Privatpersonen Inkasso Dienstleistungen in Anspruch nehmen und somit ihren berechtigten Forderungen Nachdruck verleihen. Die am häufigsten genannten Gründe für offene Forderungen von privater Seite sind der private Geldverleih, Mietaußenstände, irrtümlich getätigte Überweisungen oder nicht gelieferte Produkte, die per Vorkasse bezahlt wurden.
Besteht ein berechtigter Anspruch auf die offenen Forderungen und kann die Richtigkeit des Anspruches über entsprechende Dokumente oder Belege nachgewiesen werden, bliebt Privatpersonen oftmals nur noch die Kontaktaufnahme mit einem Inkasso Büro.
Aus diesem Grund ist Stefanie Groth, Inhaberin und Geschäftsführerin der BDE Inkasso, nicht nur auf das geschäftliche, sondern ebenfalls auf das private Inkasso spezialisiert. Die Unternehmerin weist darauf hin, dass insbesondere titulierte Forderungen (gerichtlich erwirkte Titel) schnelle Erfolge erzielen können. Diese verlieren erst nach 30 Jahren ihre Gültigkeit. Besonders bei Streitigkeiten rund um Kindesunterhaltszahlungen komme titulierten Forderungen eine besonders hohe Bedeutung zu, so Frau Groth. Weigere sich ein Elternteil, gerichtlich auferlegte Zahlungen vorzunehmen, könne sogar noch das erwachsene Kind innerhalb der 30-jährigen Frist etwa mit Hilfe eines Inkasso Büros seine Forderungen vollstrecken, fügt sie abschließend hinzu.











