(openPR) Sehr geehrte Damen und Herren,
am vorletzten Mittwoch (01.08.2012) ereignete sich ein schwerer Unfall in einer Waschstraße in Wülfrath. Eine 70jährige Autofahrerin wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Diese Autofahrerin wird nun von mir vertreten und wird Schadensersatz/Schmerzensgeld gegenüber dem Betreiber der Waschanlage geltend machen.
Das Verhalten seitens der Waschanlage ist unverantwortlich: Meine Mandantin ist eine ältere Dame, erkennbar nicht in einem körperlich-sportlichen Zustand. Sie hatte den Mitarbeiter vor Ort (nach derzeitigem Kenntnisstand nur eine unqualifizierte Aushilfe) gefragt, ob sie in dem Fahrzeug sitzen bleiben müsse. Dies hatte er verneint. Der von ihm behauptete (angeblich wiederholt erteilte) Hinweis, dass sie auf eigene Gefahr aussteigen würde, erfolgte nicht. Selbst wenn dies jedoch der Fall gewesen wäre, so könnte ihn dies nicht entlasten. Aus den Fragen meiner Mandantin war für ihn erkennbar, dass sie die Anlage nicht kannte und daher auch nicht wusste, dass am Ende der Anlage ein Gefälle ist, so dass das Fahrzeug ohne zum Stillstand zu kommen weiterrollt. Unter diesen Umständen daran zu denken, dass meine Mandantin nach dem Waschvorgang wieder einsteigen könnte, ist nicht nachvollziehbar – dies könnte man einem Stuntman zutrauen.
So kam es jedoch, wie es kommen musste: Als meine Mandantin wieder einsteigen wollte, kam sie aufgrund des rollenden Fahrzeugs zu Fall, schlug die Fahrertür in ihren Rücken und sie wurde von dem eigenen Fahrzeug überrollt. Nach dem meine Mandantin zunächst in Lebensgefahr schwebte konnten die Ärzte zum Glück das Schlimmste verhindern. So erlitt meine Mandantin schmerzhafte Frakturen mehrerer Wirbelkörper bzw. Wirbeln, Prellungen und Schürfwunden.
Neben der persönlichen Verantwortung des Mitarbeiters, für die auch der Betreiber haftet, stellt sich die Frage, ob auch dem Betreiber ein Verschulden vorzuwerfen ist, wenn die Anlage ohne ausreichend qualifiziertes Personal betrieben wird.














