(openPR) 1. Ausgangslage
Bisher wurden Männer und Frauen in den verschiedenen Versicherungsbereichen ungleich behandelt. Die für den Beitrag bestimmenden objektiven Risikomerkmale waren das Eintrittsalter der versicherten Person, das Geschlecht, die Laufzeit des Vertrages und die Höhe der vereinbarten Leistung. Hinzu kamen die subjektiven Risikomerkmale der Beruf,das Hobby und der Gesundheitszustand.
So führte die geringere statistische Lebenserwartung von Männern zu einem höheren Beitrag in der Risikolebensversicherung, die hauptsächlich der Hinterbliebenenabsicherung dient.
Umgekehrt haben Frauen bei der Altersvorsorge in den privaten Rentenversicherungen einen höheren Beitrag als gleichaltrige Männer zu leisten. Die höhere Lebenserwartung führt zu einer längeren Rentenbezugsphase und daraus folgte ein höherer Beitrag.
In der Berufsunfähigkeitversicherung war die höhere Lebenserwartung von Frauen verbunden mit einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass sich das Risiko der Arbeitsunfähigkeit verwirklicht, ausschlaggebend für höhere Beiträge.
2. Die neue Unisexwelt
Mit dieser geschlechtsbezogenen Betrachtung ist ab dem 21.12.2012 Schluss!
Ab diesem Zeitpunkt zahlen Frauen und Männer den gleichen Beitrag.
Übrigens ist dieses Prinzip bei der beliebten staatlich geförderten Riesterrente bereits seit 01.01. 2006 eingeführt worden. (www.dirkhummelversicherungsmakler.de/privat.rente.riester.html )
Auslöser für die Einführung in allen Versicherungsbereichen ist der Europäische Gerichtshof, der mit seiner Entscheidung im Jahr 2010 für diese Revolution sorgte.
Hintergrund sind Gleichbehandlungsüberlegungen von Männern und Frauen.
Man mag Zweifel haben, ob die Vernachlässigung konkreter Risikokriterien eine korrekte Auslegung des Gleichheitssatzes beinhalten. Unabhängig davon haben die Versicherer Lösungen entwickelt.
3. Rat an Kunden: Handeln statt Abwarten !
Bis zum Inkrafttreten gelten Übergangsregelungen, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
In erster Linie werden Umstellungsgarantien gewährt.
Diese Umstellung auf den jeweils günstigeren Tarif in der Privaten Renten-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung wird von der betreffenden Gesellschaft automatisch zu einem Stichtag im kommenden Jahr vorgenommen.
Somit sind die Überlegungen der pfiffigen und abschlussbereiten Kunden aus taktischen Gründen
den Vertragsabschluss entweder zu verzögern oder vorzuziehen, trügerisch.
So könnten Frauen glauben, dass der Abschluss einer Rentenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der wahrscheinlich geringeren Beiträge im Jahr 2013 günstiger sei.
Männer hingegen könnten aus dem gleichen Grund den Abschluss einer Risikolebensversicherung verschieben.
Vielmehr ist aus Maklersicht der Rat, sich zeitnah beraten zu lassen, zielführender.
Es ist zu bedenken, dass die rechtzeitige Vorsorge, insbesondere bei Risiken wie der Hinterbliebenenabsicherung oder der Berufsunfähigkeit versäumt wird. Manchmal kommt der Leistungsfall dazwischen oder eine Gesundheitsbeeinträchtigung erschwert den Abschluss.
Ferner bekommen Kunden, die den Abschluss im kommenden Jahr vornehmen, ein höheres Eintrittsalter berechnet, welches die beabsichtigte Ersparnis schmälert.
Also: Ein Abschluss einer ohnehin beabsichtigten Vorsorge bringt den Vorteil, dass zeitnah Versicherungsschutz besteht. Zusätzlich kann die Option, den Tarif im Jahr 2013 umzustellen, sofern der Unisextarif günstiger ist, auch das geringere Eintrittsalter bewahren.
4. Erst vergleichen, dann versichern!
Erhebliche Preis-und Leistungsunterschiede haben vor der Einführung des Unisextarifes bestanden
und sie werden auch fortgelten.
Makler können diese mittels Vergleichsrechnern aufzeigen und so ein optimales Ergebnis erzielen.
Dies resultiert aus der Möglichkeit, unabhängig die Lösungen von einer Vielzahl von Versicherern anbieten zu können.(www.dirkhummelversicherungsmakler.de )








