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Mit dem Haustier in den Urlaub – Bestimmungen zur Einreise für Hunde und Katzen

07.08.201216:29 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Mit dem Haustier in den Urlaub – Bestimmungen zur Einreise für Hunde und Katzen
Bei einer internationalen Reise muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Foto: vetproduction
Bei einer internationalen Reise muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Foto: vetproduction

(openPR) Sommerzeit ist Reisezeit – auch für unsere Vierbeiner! Wer mit dem Hund oder der Katze in den Urlaub fahren möchte, sollte diesen jedoch sorgfältig planen und schon vor der Reise wichtige Vorkehrungen treffen. Dies gilt besonders für Reisen ins Ausland, denn für die Einreise in andere Länder sind die gesetzlich festgelegten Einreisebestimmungen für Heimtiere zu beachten. Tiermedizinportal.de hat die wichtigsten Bestimmungen für Sie zusammengefasst:




Reisen innerhalb der EU

Wer mit seinem Tier innerhalb von Europa reist, für den gelten grundsätzlich die EU-Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung 998 / 2003. Diese Verordnung gilt für Hunde, Katzen und Frettchen und soll vor allem die Einschleppung und Verbreitung von Tollwut verhindern. Jedes Tier, das innerhalb der EU auf Reisen ist oder von außerhalb der EU in die Europäische Union einreist, benötigt deshalb einen gültigen Tollwutschutz, welcher in einem internationalen Heimtierausweis (vom Tierarzt ausgestellt) nachgewiesen werden kann.

Doch was bedeutet „gültiger Tollwutschutz“? Für die Erstimpfung gegen Tollwut müssen die Tiere mindestens drei Monate alt sein. Die Impfung ist dann gültig, wenn sie mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Sowohl bei Erstimmunisierungen als auch bei Wiederholungsimpfungen gilt der Impfschutz für den Zeitraum, den der Impfstoff-Hersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Jedes Tier muss zudem durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnungsnummer muss in den Ausweis eingetragen werden, damit dieser dem jeweiligen Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Für neu gekennzeichnete Tiere ist seit dem 3. Juli 2011 der Mikrochip verpflichtend.

Die EU-Einreisebestimmungen gelten für folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Bitte beachten Sie, dass in einigen EU-Ländern über die EU-Verordnung hinaus zusätzliche Einreisebestimmungen für Tiere gelten – so können eventuell weitere Untersuchungen, eine vorherige Entwurmung oder ein gesundheitliches Zeugnis des Tierarztes erforderlich sein. Darüber hinaus ist in manchen Ländern die Einreise mit sogenannten gefährlichen Hunden oder „Kampfhunden“ nicht gestattet.


Reisen in Länder außerhalb der EU (Drittländer)

Für die Einreise in ein Drittland gelten die jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. In den Anhängen der EU-Verordnung finden sich Listen, in denen alle Drittländer aufgeführt sind, die dem Tollwut-Status der EU entsprechen oder deren Tollwut-Status mit den EU-Mitgliedsländern vergleichbar sind. Diese Länder bezeichnet man als gelistete Drittländer.

In allen nicht gelisteten Drittländern ist der Tollwut-Status ungeklärt oder bedenklich. Hier gelten besondere Anforderungen, die sich in einigen Aspekten von der EU-Verordnung unterscheiden. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel Urlaubsländer wie die Türkei, Tunesien, Ägypten, Marokko und Thailand.

In der Regel ist es nicht schwierig, mit dem Hund oder der Katze in diese Länder einzureisen. Beachten Sie jedoch, dass die Wiedereinreise nach Deutschland aufwändiger ist! So muss mindestens drei Monate vor der Einreise aus solchen Ländern in die EU beziehungsweise nach Deutschland zum Beispiel eine Blutuntersuchung (Tollwut-Antikörper-Test) in einem von der EU zugelassenen Labor erfolgt sein.

Ein Beispiel: Mit Hund oder Katze in die Türkei

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze in die Türkei reisen möchten, gelten beispielsweise folgende Einreisebestimmungen:
• Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut geimpft sein (Katzen nur gegen Tollwut). Sämtliche Impfungen müssen im Impfausweis des Tieres eingetragen sein. Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach den Herstellerangaben bzw. nach den Angaben des Tierarztes.
• Mindestens 15 Tage vor der Einreise muss ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis für das Tier ausgestellt werden. Dieses wird bei der Einreise dem Zoll vorgelegt.
• Es darf jeweils nur ein Hund und eine Katze eingeführt werden.


Einreisebestimmungen für Tiere können sich unter Umständen auch kurzfristig ändern. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, sollten Sie die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes kontaktieren. Hier können Sie, neben den Einreisebestimmungen, auch weitere wichtige Auskünfte für den Urlaub mit Ihrem Haustier im Ausland einholen – in einigen Ländern besteht zum Beispiel eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.


Weiterführende Informationen zu den Einreisebestimmungen für Heimtiere mit einer Auflistung der Bestimmungen der einzelnen EU-Länder sowie ausgewählter Drittländer finden Sie bei Tiermedizinportal.de unter: Einreisebestimmungen – Mit Hund und Katze in den Urlaub (http://www.tiermedizinportal.de/magazin/einreisebestimmungen-mit-hund-und-katze-in-den-urlaub/464146)

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