(openPR) Einsamkeit führt häufig dazu, dass sich gerade ältere Menschen Hilfe von Partnervermittlungen erhoffen, die gern als "Freundschaftsdienst" oder "Freundschaftsservice" auftreten. Die Verträge dieser Unternehmen sind in der Regel sehr schwammig und unverbindlich formuliert. Der Traumpartner, mit dessen Bild oder Profil in Zeitung oder Internet geworben wird, ist dabei oftmals nur eine nicht wirklich existierende Person. Der Mitarbeiter des Vermittlungsunternehmens wird um die Frage nach DIESER Person in aller Regel herumschiffen und sich auf Papier nicht festlegen wollen.
Sollten Sie den Schritt zu einem solchen Unternehmen wählen wollen, so kann Sie eine vorher eingeholte rechtliche Beratung vor möglichem Schaden und einer riesigen Entäuschung bewahren. Der dortige Mitarbeiter ist geschulter Verkäufer und wird Sie über die Sehnsucht nach Wärme leicht zur Unterschrift nötigen.
Oft lässt sich aber auch im Nachhinein noch etwas machen und zumindest ein Teil der gezahlten, oft hohen 4-stelligen Beträge zurück holen. Gerade wenn bestimmte Zusicherungen erfolgt sind oder nur Briefkastenadressen möglicher Partner ausgegeben werden.
Der erfahrene Jurist wird Ihnen an dieser Stelle nach eingehender Prüfung des Einzelfalls Rat geben können.
Wichtig ist, dass sie mit dem Sachbearbeiter getroffene Verabredungen und dessen Zusicherungen stets schriftlich bestätigen. Lassen Sie sich nicht allein auf den Text des Ihnen angebotenen Vertrages ein, sondern schreiben Sie die Zusicherungen des Mitarbeiters in den Vertrag mit hinein. Sollte der Mitarbeiter dies verweigern und seine Unterschrift nicht darunter setzen wollen, so sollten auch sie nicht unterschreiben. Anderenfalls droht der Verlust eines erheblichen Geldbetrages, ohne dass sie den Partnerwunsch erfüllt bekommen. Dies gilt sicher nicht für alle Partnervermittler, jedoch ist die Anzahl schwarzer Schafe höher als die der weißen...











